Waschingtoner Artenschutzabkommen CITES

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Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES reguliert den internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen.

CITES gilt in 183 Vertragsstaaten weltweit

Das CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) wurde 1973 in Washington ausgehandelt, daher der deutsche Name Waschingtoner Artenschutzabkommen. CITES trat 1975 international in Kraft, ein Jahr später auch in Deutschland. Als Instrument verbindlichen internationalen Rechts gilt CITES für derzeit 183 Vertragsstaaten (Stand September 2016).

Umsetzung innerhalb der EU

Die EU selbst ist als Staatengemeinschaft Mitglied von CITES. Zudem sind alle 28 Mitgliedsstaaten der EU dem Waschingtoner Artenschutzabkommen beigetreten. Über eine EU-Verordnung (VO (EG) 338/97) wird die unmittelbare konkrete Anwendung von CITES in der EU geregelt. Da es immer wiederkehrende CITES-Konferenzen gibt, bei denen neue Arten unter Schutz gestellt werden, wird die EU-Verordnung laufend angepasst, zuletzt durch die VO (EU) 1320/2014. Die Artenschutzbestimmungen der EU umfassen neben den Regeln von CITES weitere EU-Richtlinien zum Artenschutz.

Links zum Waschingtoner Artenschutzabkommen

Merkblatt des WWF zu CITES

Startseite CITES beim Bundesamt für Naturschutz mit vielen weiteren Links

https://www.cites.org/