Flugverbot nach dem Tauchen

Blick aus dem Fenster eines Verkehrsflugzeugs über die Tragfläche auf eine geschlossene Wolkendecke
Illustration, mit Google Gemini erzeugt.

Das Flugverbot nach dem Tauchen ist die Wartezeit, die zwischen dem letzten Tauchgang und dem Aufenthalt bei geringerem Umgebungsdruck liegen soll – in der Praxis vor allem vor dem Rückflug. Es soll verhindern, dass der nach dem Auftauchen verbliebene Reststickstoff durch den weiteren Druckabfall in der Flugzeugkabine noch Blasen bildet. Ein rechtliches Verbot ist es nicht, sondern eine Empfehlung.

Was in der Kabine passiert

Eine Verkehrsmaschine wird nicht auf Meereshöhe bedruckt. DAN gibt die wirksame Kabinenhöhe mit 6.000 bis 8.000 Fuß an, je nach Flugzeugmuster, mit 8.000 Fuß als Maximum – das entspricht etwa 0,75 bar absolut. Der Taucher setzt sich also nach dem Auftauchen nicht in einen gleichbleibenden Druck, sondern beginnt eine zweite, langsame Dekompression, diesmal von einem auf drei Viertel bar.

Der Punkt daran: Nach einem Tauchgang ist der Körper mit Stickstoff übersättigt, auch wenn er sich wohl fühlt und der Computer keine Dekopflicht mehr anzeigt. Gelöst bleibt gelöst, solange der Druck nicht weiter fällt. Fällt er doch, kann aus derselben Gasmenge eine Blasenbildung werden, die auf Meereshöhe ausgeblieben wäre.

Die Empfehlungen von DAN

Die Konsensempfehlungen von DAN nennen als Mindest-Oberflächenintervalle vor dem Flug:

  • 12 Stunden nach einem einzelnen Nullzeittauchgang
  • 18 Stunden nach Wiederholungstauchgängen und nach mehreren Tauchtagen in Folge
  • nach Tauchgängen mit Dekompressionspflicht und nach heliumhaltigen Gemischen ein Intervall, das deutlich länger als 18 Stunden ist

Der letzte Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er gern übersetzt wird, wo er nur beschrieben ist: DAN nennt dafür keine feste Zahl. In manchen Darstellungen wird daraus die runde Angabe von 24 Stunden – die Richtlinie selbst gibt sie nicht her. Wer technisch taucht, plant den Rückflug deshalb nicht nach einer Zahl aus dem Internet, sondern mit Reserve.

Woher die Zahlen kommen – und was sie nicht abdecken

Die Empfehlungen beruhen auf Versuchsreihen, die zwischen 1992 und 1999 durchgeführt und anschließend in einem Workshop zu einem Konsens verdichtet wurden. Die Versuche fanden in einer trockenen Druckkammer mit ruhenden Probanden statt, und DAN sagt selbst dazu, dass für Taucher, die immersiert sind und sich anstrengen, längere Intervalle nötig sein könnten.

Das ist keine Kleinigkeit, sondern die wichtigste Einschränkung der ganzen Empfehlung. Der reale Urlaubstauchgang – im Wasser, mit Strömung, über fünf Tage in Folge, mit einer Wanderung am letzten Nachmittag – ist genau der Fall, den die Kammerversuche nicht abbilden. Die 12 und die 18 Stunden sind Untergrenzen, keine Zielwerte.

Der Tauchcomputer rechnet anders

Fast jeder Tauchcomputer zeigt nach dem Tauchgang eine eigene Flugverbotszeit an. Diese Anzeige folgt dem Modell des jeweiligen Herstellers und muss mit den DAN-Werten nicht übereinstimmen. Sinnvoll ist deshalb, beide zu kennen und sich nach dem längeren zu richten – nicht nach dem, der zuerst auf null steht.

Wie ich das auf Reisen handhabe

Ich plane den letzten Tauchtag von hinten. Steht der Abflug am Sonntagmittag, ist der letzte Tauchgang spätestens am Freitagnachmittag zu Ende, nicht am Samstag „noch schnell einer“. Der Gewinn eines zusätzlichen Tauchgangs steht in keinem Verhältnis zum Risiko, eine Dekompressionskrankheit über dem Mittelmeer zu entwickeln, wo weder Druckkammer noch Sauerstoff in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Zwei Punkte, die die Richtlinie nicht abdeckt und die ich deshalb als eigene Einschätzung kennzeichne: Erstens gilt derselbe physikalische Zusammenhang für die Heimfahrt über einen hohen Alpenpass – die DAN-Zahlen sind für den Flug formuliert, das Prinzip ist dasselbe. Zweitens beginnt die Uhr mit dem Auftauchen des letzten Tauchgangs, nicht mit dem Verlassen der Basis.

Wenn Symptome auftreten

DAN ist hier klar: Wer Anzeichen bemerkt, die auf eine Dekompressionskrankheit hindeuten könnten, soll ärztlichen Rat einholen und nicht fliegen. Das gilt auch für Beschwerden, die man für harmlos hält – Müdigkeit, ein Kribbeln, ein Gelenkschmerz, der sich nicht zuordnen lässt. Ein verpasster Rückflug ist teuer, eine Dekompressionskrankheit in Reisehöhe ist etwas anderes.

Dieser Eintrag erklärt eine tauchmedizinische Empfehlung und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Verdacht auf einen Tauchunfall gilt: nicht fliegen, sondern ärztliche Hilfe suchen.

Quellen

Gelten die 12 und 18 Stunden auch für kurze Flüge?
Die Empfehlungen knüpfen nicht an die Flugdauer an, sondern an die Kabinenhöhe – und die erreicht auch ein Kurzstreckenflug. Ein Inlandsflug von fünfzig Minuten bringt denselben Druckabfall wie ein Langstreckenflug, nur kürzer. Eine gesonderte Regel für kurze Flüge nennen die hier ausgewerteten DAN-Quellen nicht.
Was ist mit der Fahrt über einen Bergpass nach dem Tauchen?
Physikalisch ist es dasselbe: Der Umgebungsdruck fällt weiter, während der Körper noch Reststickstoff trägt. Die DAN-Empfehlungen sind allerdings für den Flug formuliert und lassen sich nicht ohne Weiteres in Meter Höhe umrechnen – das wäre eine Zahl, die ich hier nicht erfinden möchte. Wer nach dem Tauchen über die Alpen fährt, sollte die Frage vorher mit einem Tauchmediziner klären.
Reicht es, wenn mein Tauchcomputer die Flugverbotszeit auf null zählt?
Nicht unbedingt. Die Anzeige beruht auf dem Modell des Herstellers und ist nicht mit den DAN-Konsensempfehlungen abgestimmt. Solange nicht klar ist, welcher Wert der konservativere ist, gilt der längere. Und in beiden Fällen handelt es sich um Mindestzeiten – sie sagen nicht, dass danach nichts mehr passieren kann.