Nenndruck

Schulter und Hals einer Stahl-Tauchflasche mit Ventil; die blanke Prägefläche am Flaschenhals ist erkennbar, die Zeichen darauf sind unscharf.
Illustration, mit Google Gemini erzeugt.

Der Nenndruck ist der Druck, für den eine Tauchflasche gebaut, geprüft und zugelassen ist – im Sporttauchen üblicherweise 200, 232 oder 300 bar. Er steht am Flaschenhals und am Ventil und ist die Bezugsgröße für alles Weitere: für den Fülldruck, für den Prüfdruck und für die Frage, welches Ventil überhaupt an diese Flasche gehört.

Nenndruck, Fülldruck, Prüfdruck

Die drei Größen werden im Alltag durcheinandergebracht, obwohl sie Verschiedenes bezeichnen.

  • Der Nenndruck – auch Nennbetriebsdruck oder Arbeitsdruck – ist die Auslegungsgröße der Flasche. Dräger gibt für seine Druckluftflaschen an, sie seien für einen Arbeitsdruck von 200 bar oder 300 bar ausgelegt und dieser Nenndruck sei am Flaschenkörper und am Flaschenventil angegeben.
  • Der Fülldruck ist der Druck, den die Flasche nach dem Füllen tatsächlich trägt. Er ist temperaturabhängig und deshalb nur mit einer Bezugstemperatur sinnvoll.
  • Der Prüfdruck ist der Druck, mit dem die Flasche bei der wiederkehrenden Festigkeitsprüfung belastet wird. Er liegt beim Anderthalbfachen des Nenndrucks.

Die Tauchschule Tauchteam Bodensee führt die Paare aus: 200-bar-Flaschen werden mit 300 bar geprüft, 232-bar-Flaschen mit 348 bar, 300-bar-Flaschen mit 450 bar. Eine Praktikerseite kommt zum selben Verhältnis und nennt die 200er mit 300 bar Prüfdruck.

Die Bezugstemperatur: 15 Grad

Eine Flasche gilt als voll, wenn sie den Nenndruck bei 15 Grad Celsius trägt. Dräger schreibt das ausdrücklich: Vollständig befüllte Flaschen seien mit Atemluft nach EN 12021 auf den Arbeitsdruck bei 15 °C befüllt. Wer an der Füllleiste 210 bar abliest und zwei Stunden später 195 findet, hat keine undichte Flasche, sondern eine ausgekühlte. Der Zusammenhang ist beim Fülldruck ausgeführt.

Wo der Nenndruck steht

Am Flaschenhals und an der Schulter sitzt eine blanke, lackfreie Fläche, in die die Kenndaten eingeschlagen sind. Dazu gehören der Arbeitsdruck, der Prüfdruck, das Prüfdatum und die Angaben zum Hersteller. Dräger verweist für die Kennzeichnung auf EN 12245 und führt in seiner Kennzeichnungstabelle eine Zeile der Form „PT / PH450BAR“ – der Prüfdruck also ausdrücklich neben dem Arbeitsdruck. Wer eine fremde Flasche in die Hand bekommt, liest das dort ab und nicht am Aufkleber.

Was der Nenndruck nicht sagt

Er ist keine Angabe darüber, wie viel Gas in der Flasche ist. Dafür braucht es das Wasservolumen dazu – zehn Liter bei 200 bar sind ein anderer Vorrat als zehn Liter bei 300 bar, und zwar nicht im einfachen Verhältnis der Drücke: Wie unter Kompressibilität ausgeführt, enthält eine 300-bar-Flasche nicht das Anderthalbfache derselben Flasche bei 200 bar, weil sich Luft bei hohem Druck nicht mehr wie ein ideales Gas verhält.

Er ist auch kein Berstdruck. König und Lipp nennen für Druckluftflaschen Mindest-Berstdrücke von 450, 480 oder 675 bar – je nach Druckstufe – neben Prüfdrücken von 300, 348 und 450 bar. Der Prüfdruck ist also eine Prüflast, nicht die Belastungsgrenze, und erst recht kein Freibrief, die Flasche im Betrieb so weit zu füllen.

Welches Ventil an welche Flasche

Der Nenndruck entscheidet über den Anschluss. König und Lipp führen für den Bügelanschluss (INT) nach ISO 12209-1 eine Grenze von 232 bar; der Gewindeanschluss nach ISO 12209-2 kommt in zwei Ausführungen, Anschluss 13 mit 15 Millimetern Einschraubtiefe bis 200 bar und Anschluss 50 mit 22 Millimetern bis 300 bar. Die Ventilgewinde müssen EN 144-1 entsprechen, bevorzugt M 18 × 1,5 und M 25 × 2.

Das ist der praktische Grund, warum die Frage nach dem Nenndruck am Steg fällt, bevor die erste Stufe ausgepackt wird: An eine 300-bar-Flasche gehört ein Gewindeanschluss, und ein Bügel passt dort weder mechanisch noch vom zugelassenen Druck her.

Die wiederkehrende Prüfung – hier gehen die Angaben auseinander

Dass eine Tauchflasche regelmäßig geprüft werden muss, ist unstrittig; über die Fristen liegen unterschiedliche Angaben vor, und sie werden hier nebeneinandergestellt.

  • Das Tauchteam Bodensee nennt „alle 2,5 Jahre (30 Monate) einer äußeren, inneren und Gewichtsprüfung sowie nach fünf Jahren einer Festigkeitsprüfung“ und verweist auf die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 der Betriebssicherheitsverordnung.
  • Eine verbreitete Praktikerdarstellung fasst dasselbe als „alle 2,5 Jahre zum TÜV“ zusammen, ohne zwischen innerer Prüfung und Festigkeitsprüfung zu trennen.
  • Dräger nennt für die wiederkehrende Inspektion seiner Druckluftflaschen ein Intervall von fünf Jahren in den EU-Ländern und verweist im Übrigen auf nationale Vorschriften.

Für die Praxis heißt das: Das eingeschlagene Prüfdatum an der Flaschenschulter ist die verbindliche Auskunft, nicht die Faustregel. Wer eine Flasche füllen lässt, deren Datum abgelaufen ist, bekommt an einer ordentlichen Basis keine Luft.

Darf ich eine 200-bar-Flasche auf 220 bar füllen?
Der Nenndruck ist die Auslegungs- und Zulassungsgröße der Flasche; auf ihn bezieht sich die Angabe „voll“ bei 15 Grad. Ein höherer Ablesewert unmittelbar nach dem Füllen ist in der Regel die warme Flasche und kein Mehrvorrat – nach dem Auskühlen steht der Zeiger wieder tiefer. Eine Toleranz, bis zu der über den Nenndruck hinaus gefüllt werden dürfte, nennen weder Dräger noch König und Lipp.
Warum gibt es 232-bar-Flaschen?
Sie sind in Europa neben den 200ern die gebräuchliche Bauart und werden mit 348 bar geprüft, also ebenfalls mit dem Anderthalbfachen. Praktisch ist der Unterschied zur 200er gering, weshalb beide Bauarten im Sporttauchen nebeneinander gefüllt und mit demselben Bügelanschluss betrieben werden.
Steht der Nenndruck auch am Ventil?
Ja. Dräger gibt an, der Nenndruck sei am Flaschenkörper und am Flaschenventil angegeben. Das ist kein Zufall: Ventil und Flasche müssen zum selben Druck gehören, und die Bauform des Anschlusses hängt daran.

Quellen

Zur Quellenlage: Belastbar belegt sind der Arbeitsdruck, die Bezugstemperatur 15 °C und die Kennzeichnung über eine Herstellerdokumentation, die Anschlussgrenzen und Druckstufen über ein Lehrbuch; die Prüffristen stützen sich auf Praktikerquellen. Die Norm EN ISO 13769 zur Kennzeichnung von Gasflaschen und der Wortlaut des § 15 BetrSichV liegen diesem Eintrag nicht im Original vor. Die Fristangaben der Fundstellen weichen voneinander ab und sind deshalb einzeln zugeordnet.

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Der Tauchbuddy erzählt in der Reihe „Mein erster …“, wie sich die ersten Nacht-, Wrack- und Trockentauchgänge anfühlen, und stellt die Fragen, die man sich als Taucher im ersten Jahr stellt.