Atemgasqualität bezeichnet die Reinheitsanforderungen an die Luft in einer Tauchflasche: den Sauerstoffanteil, Höchstgehalte für Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Öl und Wasser sowie Geruchs- und Geschmacksfreiheit. Maßgeblich ist in Europa die DIN EN 12021 „Atemgeräte — Druckgase für Atemschutzgeräte“; zuständig für die deutsche Fassung ist im DIN der Arbeitsausschuss NA 027-02-08 AA „Tauchgeräte“.
Die Grenzwerte — und wo die Quellen auseinandergehen
Der Normtext selbst ist kostenpflichtig. Zwei deutsche Fachquellen geben die Werte wieder: die Parametertabelle des Atemschutzlexikons und der Atemschutz-Guide der BG RCI. Sie stimmen in den meisten Zeilen überein — und gehen in zwei Zeilen auseinander. Beide Fassungen stehen hier nebeneinander, statt gemittelt zu werden:
| Größe | Atemschutzlexikon | BG RCI, Atemschutz-Guide |
|---|---|---|
| Sauerstoff | 21 ± 1 Vol.-% (Parametertabelle); 21 ± 2 Vol.-% (Lexikonartikel) | (21 ± 1) Vol.-% |
| Kohlendioxid | max. 500 ml/m³ | ≤ 500 ml/m³ |
| Kohlenmonoxid | max. 5 ml/m³ | ≤ 3 ml/m³, mit Anmerkung zur Abweichung von früheren Regelwerken |
| Öl, Schmierstoff als Aerosol | max. 0,5 mg/m³ | ≤ 0,5 mg/m³ |
| Wasser bei 40 bis 200 bar | unter 50 mg/m³ | ≤ 50 mg/m³ |
| Wasser bei höherem Druck | unter 35 mg/m³ bei 300 bar | ≤ 35 mg/m³ oberhalb 200 bar Nennversorgungsdruck |
Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit. Erstens der Sauerstoffwert: Die Parametertabelle und die BG RCI nennen eine Toleranz von einem Prozentpunkt, der Lexikonartikel derselben Quelle zwei. Zweitens das Kohlenmonoxid: 5 gegenüber 3 ml/m³. Die BG RCI setzt den strengeren Wert und vermerkt selbst, dass er von früheren Regelwerken abweicht. Wer eine Luftanalyse beurteilt, sollte wissen, gegen welchen der beiden Werte sie gemessen wurde.
Hinzu kommen zwei Anforderungen, die keine Zahl tragen: Die Atemluft muss geruchs- und geschmacksfrei sein, und selbst beim höchsten zulässigen Fülldruck für die Druckluftflasche darf kein Wasser in flüssiger Form in der Flasche vorliegen.
Was sich mit der Überarbeitung geändert hat
Zwei Änderungen prägen die heutige Fassung. Der Grenzwert für Kohlenmonoxid wurde von 15 ppm auf 5 ppm herabgesetzt, und die zulässigen Grenzwerte für den Wassergehalt sind druckabhängig geworden — vorher galt eine einzige Zahl, heute gilt eine Staffelung nach Fülldruck. Das erklärt auch, warum ältere Unterlagen in Füllräumen mitunter noch 15 ppm nennen: Sie sind nicht falsch abgeschrieben, sondern überholt.
Der Grund für die Staffelung nach Druck liegt im Wasser selbst. Je höher der Fülldruck, desto eher fällt Feuchtigkeit in der Flasche flüssig aus — und flüssiges Wasser in einer Stahlflasche ist der Anfang von Korrosion. Was daraus für Füllbetriebe folgt, steht unter Kompressor.
Kein vorgeschriebenes Prüfintervall
Ein Punkt, der regelmäßig für Diskussionen sorgt: Die Kontrollabstände der Atemluft sind weder gesetzlich noch in Vorschriften noch in der DIN EN 12021 festgelegt. Das Atemschutzlexikon nennt deshalb Empfehlungen statt Pflichten — vierteljährlich, bei jeder fünften Füllung, nach Reparaturen. Für die Praxis heißt das: Wie oft eine Tauchbasis ihre Luft analysieren lässt, ist eine Frage ihrer eigenen Regeln, nicht einer Norm.
Was man selbst feststellen kann
Nicht viel, aber auch nicht nichts. Der Geruchs- und Geschmackstest ist Teil der Anforderung und kostet nichts: Luft, die nach Öl, Auspuff oder Keller riecht, ist nach der Norm nicht in Ordnung, unabhängig von jedem Messwert. Zweitens lässt sich nach dem Analyseprotokoll fragen; Basen, die regelmäßig messen lassen, zeigen es bereitwillig. Drittens verrät die Umgebung der Füllanlage einiges: Wo der Ansaugschlauch hängt, entscheidet darüber, was in die Flasche kommt. Ein Kompressor, der neben der Zufahrt ansaugt, ist das klassische Einfallstor für Kohlenmonoxid.
Als Tauchlehrer achte ich zusätzlich darauf, dass Teilnehmer den Zusammenhang zwischen Reinheit und Partialdruck verstehen: Jede Verunreinigung wirkt mit dem Umgebungsdruck verstärkt. Fünf Milliliter Kohlenmonoxid je Kubikmeter sind an der Oberfläche unbedenklich; in 40 Metern wirkt dasselbe Gas mit dem fünffachen Partialdruck. Der Grenzwert ist deshalb kein Zugeständnis an die Bequemlichkeit, sondern ein Wert, der die Tiefe mitdenken muss. Zur Zusammensetzung der Flaschenluft selbst siehe Pressluft, zu den Anforderungen oberhalb der Sauerstoffschwelle Sauerstoffreinigung und Partialdruckmischung.
Quellen
- Atemschutzlexikon: Parameter Atemluft (PDF) — Sauerstoff 21 ± 1 Vol.-%, CO₂ max. 500 ml/m³, CO max. 5 ml/m³, Öl max. 0,5 mg/m³, Wasserstaffelung nach Fülldruck, Geruchs- und Geschmacksfreiheit, Hinweis auf die fehlende Festlegung der Kontrollabstände.
- Atemschutzlexikon: Druckluft für Atemschutzgeräte — die Fassung mit 21 ± 2 Vol.-% Sauerstoff und die Anforderung, dass auch beim höchsten zulässigen Fülldruck kein flüssiges Wasser in der Flasche vorliegen darf.
- BG RCI: Atemschutz-Guide, Tabellen — (21 ± 1) Vol.-% Sauerstoff, CO₂ ≤ 500 ml/m³, CO ≤ 3 ml/m³ mit Abweichungsvermerk, Öl ≤ 0,5 mg/m³, Wasser ≤ 35 mg/m³ oberhalb 200 bar und ≤ 50 mg/m³ bei 40 bis 200 bar.
- Atemschutzlexikon: DIN EN 12021 überarbeitet und neu herausgegeben — Titel der Norm, das zuständige DIN-Gremium und die beiden Änderungen (CO von 15 auf 5 ppm, druckabhängige Wasserwerte).
Zur Quellenlage: Der Normtext der DIN EN 12021 ist kostenpflichtig und liegt nicht vor; alle Werte stehen hier nach deutschen Fachquellen. Das Ausgabejahr der Fassung, auf die sich diese Quellen beziehen, nennen sie nicht ausdrücklich. Die Abweichungen beim Sauerstoff (± 1 gegen ± 2 Prozentpunkte) und beim Kohlenmonoxid (5 gegen 3 ml/m³) sind deshalb hier als Abweichungen der Quellen stehen gelassen und nicht aufgelöst.
