Schüler pro Tauchlehrer auf einen Blick
- Die Spanne: 1:1 bis 8:1 — und beide Enden stehen in gültigen Ausbildungsordnungen. Gestaffelt wird nach Umgebung, Ausbildungsabschnitt und Alter, nicht nach Kursname.
- VDST/CMAS, DTSA-Ordnung: höchstens vier Tauchschüler je Ausbilder pro Tauchgang. Der erste Freiwassertauchgang mit Beginnern läuft eins zu eins, im Special Needs Diving gilt 1:1 im Schwimmbad und in allen Gewässern.
- VDST-Kindertauchsport, KTSA-/KSK-Ordnung: im Schwimmbad erster Tauchgang 1:1, Folgetauchgänge 1:2, im Kinderspezialkurs Gruppentauchen 1:3. Im Freigewässer 1:1, in den Bootskursen höchstens zwei Schüler je Ausbilder.
- SSI, Open Water Diver: 8:1 ab 15 Jahren, 4:1 für Zehn- bis Vierzehnjährige — im Pool wie im Freiwasser. Mit einem zertifizierten Assistenten 10:2, mit zwei Assistenten 12:3.
- SDI: im begrenzten Freiwasser höchstens acht Schüler je Instructor, im Freiwasser höchstens sechs, je aktivem Assistenten zwei mehr. Ist ein Schüler unter 15, sinkt die Gruppe auf vier.
- i.a.c. und RSTC-Mindeststandard: 8:1 als absolute Obergrenze, bei der i.a.c. ausdrücklich nur unter optimalen Bedingungen und nie mehr als zwölf Schüler gleichzeitig unter Wasser.
Die Frage, wie viele Schüler pro Tauchlehrer richtig sind, geht an den Ausbildungsordnungen vorbei. Keine von ihnen nennt einen einzigen Wert. Sie nennen mehrere, und sie ordnen jedem eine Lage zu: Schwimmbad oder Freigewässer, erster Tauchgang oder Folgetauchgang, Erwachsener oder Kind, mit oder ohne zusätzliche Betreuung im Wasser. Wer zwei Angaben nebeneinanderlegt, ohne zu prüfen, welche Lage gemeint ist, vergleicht nichts.
Dazu kommt eine zweite Verwechslung, die im Gespräch mit einer Tauchschule regelmäßig passiert: Eine verbindliche Vorgabe aus einer Ordnung und eine freiwillige Gruppengröße eines Anbieters sehen als Zahl gleich aus. Sie sind es nicht. Der Vergleich unten nimmt deshalb die Ordnungen selbst — VDST, SSI, SDI, i.a.c. und den RSTC-Mindeststandard — und sortiert, welche Zahl wo gilt.
Die Zahl steht in der Ordnung, nicht auf der Website

Eine Ausbildungsordnung gilt für alle, die nach diesem System ausbilden, sie ist nachlesbar, und sie ändert sich nur, wenn der Verband sie ändert. Eine Angabe auf der Seite einer Tauchschule ist etwas anderes: eine Organisationsentscheidung, die ein Anbieter für sich trifft und morgen anders treffen kann.
Beides kann dieselbe Zahl tragen und trotzdem Verschiedenes bedeuten. „Wir tauchen 1:2″ heißt bei einer Tauchschule: So planen wir unsere Kurse. In der KTSA-Ordnung heißt derselbe Wert: Mehr ist nicht zulässig. Der Unterschied wird dort wichtig, wo es eng wird — eine freiwillige Gruppengröße kann bei Personalmangel wachsen, eine Ordnungsvorgabe nicht.
Für den Vergleich folgt daraus eine einfache Reihenfolge: zuerst klären, nach welcher Ordnung ausgebildet wird, dann die Stelle in dieser Ordnung suchen, die zur eigenen Lage passt, und erst danach das anschauen, was die Tauchschule zusätzlich verspricht. Wie die Systeme insgesamt gebaut sind, steht im Vergleich der Tauchverbände, im Vergleich von PADI und SSI und im Beitrag zur EDA und der Tauchausbildung im CMAS-System.
Beim VDST hängt die Zahl am Tauchgang, nicht am Kurs
Die DTSA-Ordnung des VDST regelt das Betreuungsverhältnis nicht kursweise, sondern in den allgemeinen Ausführungsbestimmungen. Dort steht, dass das Verhältnis Ausbilder zu Tauchschülern maximal 1 zu 4 pro Tauchgang betragen darf, dass in der Anfängerausbildung eine individuelle Betreuung empfohlen wird und dass der erste Freiwassertauchgang mit Beginnern im Verhältnis 1 zu 1 durchzuführen ist.
Diese Eins-zu-eins-Vorgabe taucht in der Ordnung mehrfach wieder auf: beim Grundtauchschein, beim DTSA Basic und bei der Indoor-Basisausbildung, jeweils mit demselben Wortlaut für den ersten Freiwassertauchgang. Im Special Needs Diving gilt sie nicht nur für den ersten Tauchgang, sondern durchgehend — ein Tauchausbilder, ein Schüler, im Schwimmbad und in allen Gewässern.
Das Muster dahinter ist das Interessante am VDST-System: Die enge Zahl steht dort, wo das Risiko am größten ist, nämlich beim ersten Mal im offenen Wasser. Danach wird gelockert, aber nur bis vier. Einen Aufschlag für mitgehende Assistenten, wie ihn die angelsächsisch geprägten Systeme kennen, gibt es in der DTSA-Ordnung nicht — vier je Ausbilder bleiben vier.
Kinder bekommen eigene Zahlen, und zwar in jedem System

Der VDST führt den Kindertauchsport in einer eigenen Ordnung, der KTSA- und KSK-Ordnung. Sie ist in den Zahlen die strengste des ganzen Vergleichs: Im Schwimmbad läuft der erste Tauchgang 1:1, die Folgetauchgänge 1:2 und nur im Kinderspezialkurs Gruppentauchen 1:3. Im Freigewässer bleibt es bei einem Ausbilder je Schüler, in den Spezialkursen Boot I und Boot II bei höchstens zwei Schülern je Ausbilder.
Dazu kommt eine Begrenzung, die mit dem Betreuungsverhältnis nichts zu tun hat und trotzdem darüber entscheidet, wie ein Kurstag aussieht: Unter 14 Jahren ist nur ein Tauchgang am Tag zulässig, höchstens 30 Minuten, mit Drucklufttauchgerät. Wer einen Kinderkurs plant, rechnet also nicht nur mit kleineren Gruppen, sondern auch mit mehr Terminen.
SSI halbiert für Zehn- bis Vierzehnjährige schlicht den Erwachsenenwert: aus 8:1 wird 4:1, aus 10:2 wird 6:2, aus 12:3 wird 8:3. SDI setzt die Grenze am Alter der Gruppe an — sobald ein Schüler unter 15 Jahre alt ist, sind höchstens vier Taucher je Instructor zulässig, und höchstens zwei davon dürfen unter 15 sein. Für Kinder und Jugendliche hat die i.a.c. eigene Richtlinien.
Welche Altersgrenzen für den Einstieg überhaupt gelten, steht im Beitrag Ab wann darf man in Deutschland tauchen?; wie ein Kinderprogramm im Alltag aussieht, zeigt der Beitrag zu den SSI Scuba Rangers.
Acht ist eine Obergrenze, keine Gruppengröße
SSI nennt für den Open Water Diver ab 15 Jahren ein Verhältnis von 8:1, und zwar sowohl im Pool als auch im begrenzten Freiwasser und im Freiwasser. SDI unterscheidet an dieser Stelle als einziges System im Vergleich ausdrücklich: acht Schüler je Instructor im begrenzten Freiwasser, aber nur sechs im Freiwasser — mit dem Zusatz, dass der Instructor diese Zahl nach Lage zu reduzieren hat.
Die i.a.c. formuliert denselben Deckel schärfer als alle anderen. Das Schüler-Lehrer-Verhältnis darf 8:1 in keinem Fall überschreiten, diese Ratio ist nur bei optimalen Bedingungen anzuwenden, und bei nicht optimalen Bedingungen ist sie entsprechend zu reduzieren. Vor allem aber nennt sie das Kriterium, an dem sich die Zahl bemisst: Der Ausbilder muss zu jeder Zeit und zu jedem seiner Schüler einen sofortigen Körperkontakt herstellen können. Das ist keine Zahl, sondern eine Prüfung, die man im Wasser vornimmt.
Als gemeinsamer Boden darunter liegt der RSTC-Mindeststandard für die Open-Water-Ausbildung: höchstens acht Schüler je Ausbilder im Wasser, mit zertifizierten Assistenten bis höchstens zwölf. Er ist der kleinste gemeinsame Nenner der angeschlossenen Ausbildungsorganisationen — niemand darf darunter bleiben, jeder darf strenger sein. SDI ist mit den sechs im Freiwasser genau das.
Die Acht ist der Punkt, an dem die Ausbildung unzulässig wird, nicht der Punkt, an dem sie gut ist. Denselben Unterschied macht die Grundausbildung zum Open Water Diver an anderer Stelle: Ein Standard beschreibt das Minimum, nicht das Ziel.
Wer im Wasser mitgeht, zählt mit — aber nicht als Lehrer
Die höheren Zahlen in den Standards entstehen nicht dadurch, dass ein Ausbilder mehr Schüler übernimmt, sondern dadurch, dass jemand mit hinzukommt. Bei SSI liest sich das als Kette: 8:1 allein, 10:2 mit einem zertifizierten Assistenten, 12:3 mit zweien. Die zweite Zahl ist nicht die Schüler-, sondern die Betreuerzahl. Der RSTC-Standard rechnet nach demselben Prinzip zwei Schüler je zertifiziertem Assistenten hinzu, bis zwölf.
Die i.a.c. zieht dabei eine doppelte Grenze: Ein zertifizierter, qualifizierter Assistent kann die Tauchsicherheit und damit die mögliche Ratio erhöhen, mehr als acht Schüler pro Tauchausbilder und mehr als zwölf Schüler unter Wasser sind aber in keinem Fall möglich. Die Verantwortung bleibt also beim Tauchlehrer, auch wenn drei Menschen mit Brevet daneben schwimmen.
Für die Frage vor der Buchung heißt das: Die genannte Zahl allein sagt wenig. Entscheidend ist, wer von den Betreuenden unterrichtet, wer begleitet und wer an Land organisiert. Eine Gruppe mit zehn Schülern, einem Tauchlehrer und einem Assistenten ist standardkonform und trotzdem etwas anderes als eine Gruppe mit vier Schülern und einem Tauchlehrer.
Was die Zahl im heimischen See wirklich bedeutet

Ich bilde in deutschen Binnenseen aus, und dort ist die Obergrenze aus dem Standard praktisch nie die Zahl, mit der gearbeitet wird. Das liegt nicht an Vorsicht, sondern an der Sicht. Der Maßstab, der im See trägt, ist der, den die i.a.c. in ihre Richtlinien geschrieben hat: Komme ich an jeden Schüler sofort heran? Bei zwei Metern Sicht ist ein Schüler, der drei Meter weiter kniet, nicht schlecht betreut, sondern weg.
Der zweite Maßstab ist der Ernstfall, den man bei Anfängern einkalkuliert: Einer steigt auf. Ein Ausbilder kann einen Schüler begleiten. Zwei gleichzeitig kann er nicht, und in dem Moment entscheidet sich, ob die Gruppengröße gestimmt hat. Genau deshalb steht die Eins-zu-eins-Vorgabe der DTSA-Ordnung beim ersten Freiwassertauchgang und nicht irgendwo später.
Dieselbe Rechnung kippt in die andere Richtung, sobald die Bedingungen gut sind. Warmes, klares Wasser, flacher Sandgrund, kein Strom — dort ist eine Gruppe, die im See unverantwortlich wäre, ohne Weiteres zu führen. Wer die Zahlen zweier Tauchschulen vergleicht, vergleicht deshalb oft in Wahrheit zwei Tauchplätze. Das ist auch der Grund, warum sich die Frage „Kurs zu Hause oder im Urlaub“ nicht über den Betreuungsschlüssel entscheiden lässt — der Vergleich beider Wege hängt an anderen Dingen.
Und noch etwas fällt in der Ausbildung auf: Die Gruppengröße wirkt nicht erst im Wasser. Sie entscheidet schon darüber, wie viel Zeit der Einzelne beim Anlegen der Ausrüstung, beim Bleicheck und bei der Besprechung bekommt. Wer zu acht am Einstieg steht, wartet die meiste Zeit. Wer zu zweit da steht, wird gesehen.
Wonach man vor der Buchung fragt
Aus dem Vergleich lassen sich fünf Fragen ableiten, die eine Tauchschule ohne Zögern beantworten können sollte. Die Antworten sagen mehr über einen Kurs aus als jede Zahl auf der Startseite.
- Nach welcher Ordnung wird ausgebildet? Erst damit steht fest, welcher Wert überhaupt gilt — vier je Ausbilder beim VDST, acht bei SSI, sechs im Freiwasser bei SDI.
- Wie viele Schüler sind bei den ersten Freiwassertauchgängen gleichzeitig im Wasser? Nicht: wie groß ist der Kurs. Die Kursgruppe und die Wassergruppe sind selten dasselbe.
- Wer von den Betreuenden hat eine Lehrbefugnis? Assistenten heben die zulässige Zahl, ersetzen aber keinen Tauchlehrer.
- Ist die genannte Zahl eine Obergrenze oder die geplante Gruppe? „Bis zu vier“ und „meistens zwei“ sind verschiedene Aussagen.
- Was passiert bei schlechter Sicht? Wer darauf keine Antwort hat, hat die Frage vorher nicht gestellt.
Häufige Fragen zu Schülern pro Tauchlehrer
Siehe auch: Tauchverbände im Vergleich · Grundlegende Tauchausbildung: was der Open Water Diver verlangt · Tauchen für Anfänger: der Einstieg ins Sporttauchen · Ab wann darf man in Deutschland tauchen? · Tauchkurs Vergleich: PADI und SSI
Quellen und weiterführende Links
- VDST: Ordnung Deutsches Tauchsportabzeichen (DTSA)
- VDST: Ordnung Kindertauchsportabzeichen (KTSA/KSK)
- SSI: Training Standards, Open Water Diver (nur nach Anmeldung bei MySSI einsehbar)
- SDI: Standards and Procedures, Part 2 – Diver Standards
- i.a.c.: Ausbildungsrichtlinien
- RSTC: Minimum Course Content for Open Water Scuba Certification
- Lexikon: Brevet
PADI fehlt in diesem Vergleich
Weißt du, wie das Betreuungsverhältnis bei PADI geregelt ist und wo es steht? Schreib es uns in die Kommentare — wir ergänzen den Vergleich.

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