Ein Tauchunfall ist nach der deutschen Leitlinie ein Ereignis, das durch den Abfall des Umgebungsdrucks ausgelöst wird und den Betroffenen lebensbedrohlich oder gesundheitsschädigend treffen kann. Der Begriff fasst damit die Dekompressionskrankheit und die arterielle Gasembolie zusammen. Für die Erstversorgung ist diese Zusammenfassung gewollt: Beide werden am Unfallort gleich behandelt.
Die Definition im Wortlaut
Die S2k-Leitlinie „Tauchunfall“ der GTÜM definiert: „Ein ‚Tauchunfall‘ im Sinne dieser Leitlinie ist ein potenziell lebensbedrohliches oder gesundheitsschädigendes Ereignis, hervorgerufen durch Abfall des Umgebungsdruckes beim Tauchen oder aus sonstiger hyperbarer Atmosphäre mit und ohne Tauchgerät.“
An diesem Wortlaut lohnt sich ein zweiter Blick. Er knüpft ausdrücklich an den Abfall des Umgebungsdrucks an, also an den Aufstieg. Er gilt „mit und ohne Tauchgerät“, schließt Apnoetaucher also ein, und „aus sonstiger hyperbarer Atmosphäre“ — damit auch Druckluftarbeiter und Kammerpersonal, deren historisches Krankheitsbild als Caissonkrankheit in die Literatur eingegangen ist. Die Definition nennt umgekehrt nicht den Druckanstieg beim Abstieg; ob ein reines Abstiegsbarotrauma darunter fällt, sagt sie nicht ausdrücklich.
Was darunter fällt: DCS und AGE
Die Leitlinie unterscheidet zwei Formen, die unter dem Sammelbegriff Decompression Illness (DCI) zusammengefasst werden:
- die Dekompressionskrankheit (DCS), die durch Gasblasenbildung in Geweben und Blut während des Aufstiegs entsteht — ihre bekannteste Erscheinungsform sind die Bends;
- die arterielle Gasembolie (AGE), die aus einer Lungenüberdehnung beim Aufstieg hervorgeht — siehe auch Lungenüberdruckunfall.
Die Trennung ist am Unfallort weder möglich noch nötig. Beide Bilder können sich gleich äußern, und beide Erstmaßnahmen sind dieselben. Wer am Strand über die Einteilung nachdenkt, verliert Zeit, auf die es ankommt.
Erstmaßnahmen nach der Leitlinie
Die Kurzfassung der Leitlinie nennt für alle Fälle als erste Maßnahme die „sofortige Atmung von 100 % Sauerstoff“ — unabhängig davon, welches Atemgas beim Tauchgang benutzt wurde. Über eine Maske mit Reservoirbeutel ist dafür ein Fluss von mindestens 15 Litern pro Minute nötig. Die Sauerstoffgabe wird „bis zur taucherärztlichen Beratung“ fortgeführt, nicht bis zum Nachlassen der Beschwerden.
Weiter nennt die Leitlinie:
- Flüssigkeit: „0,5–1 Liter Flüssigkeit/Stunde“ trinken lassen, isotonisch und kohlensäurefrei — bei wachen, schluckfähigen Betroffenen;
- Lagerung: „Ruhiglagerung/keine unnötige Bewegung“, „keine Kopftieflagerung“, bei Bewusstseinsstörung Seitenlage;
- Temperatur: „Schutz sowohl vor Auskühlung als auch vor Überhitzung“;
- Weiterbeobachtung: auch nach Rückbildung der Symptome über 24 Stunden.
Die früher verbreitete Kopftieflagerung ist ausdrücklich nicht mehr vorgesehen. Das ist einer der Punkte, an denen ältere Kursunterlagen und die aktuelle Leitlinie auseinandergehen.
Notruf und weitere Versorgung
Die Kurzfassung der Leitlinie führt die tauchmedizinischen Notrufnummern; das Kennwort lautet „Tauchunfall“. Genannt werden unter anderem DAN Deutschland/Österreich unter 00800 326 668 783, die Taucherhotline von aqua med unter +49 421 240 110-10 und die VDST-Hotline unter +49 69 800 88 616. Diese Nummern stammen aus der verlinkten Kurzfassung — vor dem Ausdruck für die Bordmappe bitte dort gegenprüfen, Rufnummern ändern sich.
Zur weiteren Behandlung ist die Leitlinie deutlich: „Die Druckkammerbehandlung als Therapie des Tauchunfalls ist seit den ersten Fallbeschreibungen bis heute alternativlos.“ Standard ist die US Navy Treatment Table 6 bei 280 kPa Behandlungsdruck; Einzelheiten stehen im Eintrag Druckkammer. Ein verzögerter Beginn „auch nach Tagen“ kann noch bessern, doch ab etwa sechs Stunden Verzögerung steigt das Risiko bleibender Schäden.
Ebenso deutlich ist die Leitlinie beim Gegenteil: Eine „nasse Rekompression“ (In Water Recompression) soll nicht durchgeführt werden. Sie bleibt professionellen Teams mit entsprechender Ausbildung und Ausstattung vorbehalten, und auch dort nur, wenn bei einem lebensbedrohlichen Unfall keine Druckkammer innerhalb weniger Stunden erreichbar ist.
Hinweis: Dieser Eintrag ist eine Begriffserklärung und ersetzt weder eine Ausbildung in Erster Hilfe und Sauerstoffgabe noch ärztlichen Rat. Im Verdachtsfall gilt: Sauerstoff geben und den tauchmedizinischen Notruf wählen.
Quellen
- S2k-Leitlinie „Tauchunfall“ (GTÜM, GMS 2023;21:Doc01) — Definition, DCS und AGE, Erstmaßnahmen, Druckkammerbehandlung, Stellungnahme zur In-Water-Recompression
- Leitlinie Tauchunfall, Kurzfassung (PDF) — Erstmaßnahmen im Ablauf, Zahlenangaben, tauchmedizinische Notrufnummern
