Tauchunfall

Verunfallter Taucher liegt flach an Deck und atmet Sauerstoff aus einer Maske mit Reservoirbeutel, ein Helfer kniet daneben.
Illustration, mit Google Gemini erzeugt.

Ein Tauchunfall ist nach der deutschen Leitlinie ein Ereignis, das durch den Abfall des Umgebungsdrucks ausgelöst wird und den Betroffenen lebensbedrohlich oder gesundheitsschädigend treffen kann. Der Begriff fasst damit die Dekompressionskrankheit und die arterielle Gasembolie zusammen. Für die Erstversorgung ist diese Zusammenfassung gewollt: Beide werden am Unfallort gleich behandelt.

Die Definition im Wortlaut

Die S2k-Leitlinie „Tauchunfall“ der GTÜM definiert: „Ein ‚Tauchunfall‘ im Sinne dieser Leitlinie ist ein potenziell lebensbedrohliches oder gesundheitsschädigendes Ereignis, hervorgerufen durch Abfall des Umgebungsdruckes beim Tauchen oder aus sonstiger hyperbarer Atmosphäre mit und ohne Tauchgerät.“

An diesem Wortlaut lohnt sich ein zweiter Blick. Er knüpft ausdrücklich an den Abfall des Umgebungsdrucks an, also an den Aufstieg. Er gilt „mit und ohne Tauchgerät“, schließt Apnoetaucher also ein, und „aus sonstiger hyperbarer Atmosphäre“ — damit auch Druckluftarbeiter und Kammerpersonal, deren historisches Krankheitsbild als Caissonkrankheit in die Literatur eingegangen ist. Die Definition nennt umgekehrt nicht den Druckanstieg beim Abstieg; ob ein reines Abstiegsbarotrauma darunter fällt, sagt sie nicht ausdrücklich.

Was darunter fällt: DCS und AGE

Die Leitlinie unterscheidet zwei Formen, die unter dem Sammelbegriff Decompression Illness (DCI) zusammengefasst werden:

Die Trennung ist am Unfallort weder möglich noch nötig. Beide Bilder können sich gleich äußern, und beide Erstmaßnahmen sind dieselben. Wer am Strand über die Einteilung nachdenkt, verliert Zeit, auf die es ankommt.

Erstmaßnahmen nach der Leitlinie

Die Kurzfassung der Leitlinie nennt für alle Fälle als erste Maßnahme die „sofortige Atmung von 100 % Sauerstoff“ — unabhängig davon, welches Atemgas beim Tauchgang benutzt wurde. Über eine Maske mit Reservoirbeutel ist dafür ein Fluss von mindestens 15 Litern pro Minute nötig. Die Sauerstoffgabe wird „bis zur taucherärztlichen Beratung“ fortgeführt, nicht bis zum Nachlassen der Beschwerden.

Weiter nennt die Leitlinie:

  • Flüssigkeit: „0,5–1 Liter Flüssigkeit/Stunde“ trinken lassen, isotonisch und kohlensäurefrei — bei wachen, schluckfähigen Betroffenen;
  • Lagerung: „Ruhiglagerung/keine unnötige Bewegung“, „keine Kopftieflagerung“, bei Bewusstseinsstörung Seitenlage;
  • Temperatur: „Schutz sowohl vor Auskühlung als auch vor Überhitzung“;
  • Weiterbeobachtung: auch nach Rückbildung der Symptome über 24 Stunden.

Die früher verbreitete Kopftieflagerung ist ausdrücklich nicht mehr vorgesehen. Das ist einer der Punkte, an denen ältere Kursunterlagen und die aktuelle Leitlinie auseinandergehen.

Notruf und weitere Versorgung

Die Kurzfassung der Leitlinie führt die tauchmedizinischen Notrufnummern; das Kennwort lautet „Tauchunfall“. Genannt werden unter anderem DAN Deutschland/Österreich unter 00800 326 668 783, die Taucherhotline von aqua med unter +49 421 240 110-10 und die VDST-Hotline unter +49 69 800 88 616. Diese Nummern stammen aus der verlinkten Kurzfassung — vor dem Ausdruck für die Bordmappe bitte dort gegenprüfen, Rufnummern ändern sich.

Zur weiteren Behandlung ist die Leitlinie deutlich: „Die Druckkammerbehandlung als Therapie des Tauchunfalls ist seit den ersten Fallbeschreibungen bis heute alternativlos.“ Standard ist die US Navy Treatment Table 6 bei 280 kPa Behandlungsdruck; Einzelheiten stehen im Eintrag Druckkammer. Ein verzögerter Beginn „auch nach Tagen“ kann noch bessern, doch ab etwa sechs Stunden Verzögerung steigt das Risiko bleibender Schäden.

Ebenso deutlich ist die Leitlinie beim Gegenteil: Eine „nasse Rekompression“ (In Water Recompression) soll nicht durchgeführt werden. Sie bleibt professionellen Teams mit entsprechender Ausbildung und Ausstattung vorbehalten, und auch dort nur, wenn bei einem lebensbedrohlichen Unfall keine Druckkammer innerhalb weniger Stunden erreichbar ist.

Hinweis: Dieser Eintrag ist eine Begriffserklärung und ersetzt weder eine Ausbildung in Erster Hilfe und Sauerstoffgabe noch ärztlichen Rat. Im Verdachtsfall gilt: Sauerstoff geben und den tauchmedizinischen Notruf wählen.

Quellen

Ist jeder Unfall beim Tauchen ein Tauchunfall?
Nicht im Sinne der Leitlinie. Deren Definition knüpft an den Abfall des Umgebungsdrucks an — also an Schäden, die aus dem Aufstieg hervorgehen. Ein Schnitt an einer Muschel, ein Herzinfarkt an Bord oder ein Mittelohrbarotrauma beim Abstieg sind Notfälle beim Tauchen, aber die Definition erfasst sie nicht ausdrücklich. Umgangssprachlich wird das Wort weiter gebraucht.
Soll man Sauerstoff auch bei leichten Beschwerden geben?
Ja. Die Leitlinie nennt die sofortige Atmung von 100 % Sauerstoff sowohl bei milden als auch bei schweren Symptomen als erste Maßnahme, und zwar bis zur taucherärztlichen Beratung. Sie macht die Sauerstoffgabe nicht vom Schweregrad abhängig. Gerade milde Symptome werden am Unfallort regelmäßig unterschätzt.
Darf man nach einem Tauchunfall fliegen?
Das entscheidet der Taucherarzt, nicht der Betroffene. Ein Flug senkt den Umgebungsdruck weiter und kann Beschwerden verstärken oder neu auslösen. Die Leitlinie sieht auch nach Rückbildung der Symptome eine Beobachtung über 24 Stunden vor. Eine allgemeine Wartezeit für den Rückflug nach einem behandelten Tauchunfall wird hier bewusst nicht genannt — dazu gehört eine individuelle ärztliche Freigabe.