Die Signalleine ist die feste Verbindung zwischen einem Taucher und seinem Signalmann an der Oberfläche: Sie sichert den Taucher mechanisch und überträgt zugleich verabredete Zugzeichen in beide Richtungen. Gebraucht wird sie überall dort, wo ein Taucher nicht frei auftauchen kann oder nicht gesehen wird — unter Eis, in Überkopfumgebungen und im Einsatztauchen bei Sicht nahe null.
Was die Leine leisten muss
Die genauesten Vorgaben stehen im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“ in der Fassung von April 2017 verlangt für die Signalleine eine Länge von 50 Metern, im begründeten Einzelfall 80 Meter, einen Durchmesser von 8 bis 14 Millimetern, eine Bruchfestigkeit von mindestens 2000 Newton sowie eine geflochtene Ausführung in Signalfarben. Ihre Aufgabe beschreibt dieselbe Regel in zwei Teilen: Sicherung des Tauchers und Verbindung vom Signalmann zum Taucher zur Signalgebung.
Die Eistauchstandards des Verbands Deutscher Sporttaucher kommen bei der Festigkeit auf denselben Wert — Bruchfestigkeit über 2000 Newton — setzen aber andere Längen an: höchstens 30 Meter Leine im Wasser, empfohlen werden mindestens 50 Meter Signalleine und mindestens 60 Meter Notfallleine. Ein Tauchteam besteht dort aus dem Leinenführer und höchstens zwei Tauchern unter Wasser; zwischen den beiden Tauchern liegt eine getrennte Buddyleine von rund 1,5 Metern. Den Leinenführer stellt nicht irgendwer: Verlangt sind mindestens die Qualifikation T** und das Spezialbrevet Eistauchen.
Die beiden Längenangaben widersprechen sich nicht, sie gehören zu verschiedenen Lagen. Unter Eis begrenzt man den Abstand zum Einstieg bewusst, weil der Rückweg nur durch das eine Loch führt; im Einsatztauchen an offenem Wasser ist die größere Reichweite das Ziel.
Die Zugzeichen — und warum man sie nicht mischen darf
Die Zeichen werden als Zugfolgen gegeben. Die VDST-Eistauchstandards kommen mit zwei Zeichen aus:
- ein Zug — vom Taucher: Notsignal; vom Signalmann: sofort austauchen
- fünf Züge — vom Taucher: alles in Ordnung; vom Signalmann: alles in Ordnung?
Die DGUV Regel 105-002 führt in ihrem Anhang 5 einen größeren Satz: ein Zug ist auch dort das Notsignal in beide Richtungen, zwei Züge bedeuten „ich tauche aus“, drei Züge „nach links“, vier Züge „nach rechts“, fünf Züge „alles in Ordnung“ beziehungsweise die Rückfrage danach.
Und hier liegt die eigentliche Gefahr dieses Werkzeugs: In älteren Darstellungen des Rettungstauchens nach der Vorgängerregel GUV-R 2101 ist die Belegung eine andere — dort stehen zwei Züge für „nach links“, drei für „nach rechts“ und vier für „austauchen“. Wer mit dem einen Satz im Kopf an einer Leine zieht, die der andere bedient, verabredet Richtungen und meint Auftauchen. Der Zeichensatz gehört deshalb in jedes Briefing, und zwar vollständig durchgesprochen, nicht als Verweis auf die üblichen Zeichen. Was sonst noch in ein Briefing gehört, steht im eigenen Eintrag dazu.
Die Regel, die alles zusammenhält
Die VDST-Standards formulieren sie in einem Satz: Unklare Signale werden als Notsignale gedeutet. Das ist keine Vorsichtsfloskel, sondern die einzige Auslegungsregel, die unter Eis funktioniert. Wer an der Oberfläche steht und nicht sicher sagen kann, ob er gerade drei oder vier Züge gespürt hat, hat keine Möglichkeit nachzufragen, die nicht selbst wieder ein Zeichen wäre. Also gilt der ungünstigste Fall.
In der Praxis bewährt hat sich außerdem, vor jedem Zeichen kurz an der Leine zu rütteln — eine Ankündigung, die dem Empfänger sagt, dass jetzt gezählt werden muss. Und die Leine wird straff geführt: Eine durchhängende Leine schluckt Züge, und sie verfängt sich.
Wo die Signalleine im Sporttauchen vorkommt
Außerhalb von Eistauchen und Einsatztauchen begegnet sie dem Sporttaucher selten, und das ist richtig so — sie ersetzt das Partnersystem nicht, sondern ergänzt es für Lagen, in denen der freie Aufstieg versperrt ist. Als Tauchlehrer sehe ich den häufigsten Fehler nicht beim Taucher, sondern an der Oberfläche: Der Leinenführer wird als Nebenrolle besetzt, obwohl er derjenige ist, der im Ernstfall zieht. Wer unter Eis taucht, sollte beide Seiten geübt haben.
Verwandt, aber nicht dasselbe: Beim Partnerverlust ohne Leine gelten andere Abläufe, und die Rahmenbedingungen des Eistauchens stehen im Eintrag zum Eistauchen.
Quellen
- DGUV Regel 105-002, Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen (April 2017) — Länge 50 beziehungsweise 80 Meter, Durchmesser 8 bis 14 Millimeter, Bruchfestigkeit mindestens 2000 Newton, geflochten in Signalfarben; die Leinenzeichen in Anhang 5
- VDST: Standards Eistauchen — Bruchfestigkeit über 2000 Newton, höchstens 30 Meter Leine im Wasser, empfohlene Längen, Buddyleine von rund 1,5 Metern, Qualifikation des Leinenführers, der Zwei-Zeichen-Satz und der Satz zu unklaren Signalen
- Tauchsportclub Aqua-Team: Leinensignale — die abweichende Belegung der Züge zwei bis vier nach der Vorgängerregel GUV-R 2101 und der Hinweis, vor einem Zeichen zu rütteln
Zur Quellenlage: Die Werte der DGUV-Regel stammen aus der bei einem Unfallversicherungsträger veröffentlichten Fassung des Regelwerks. Die VDST-Eistauchstandards liegen hier als Vereinsveröffentlichung vor, nicht als Fassung auf den Seiten des Verbands; das Datum der Fassung ist dort mit 2006 angegeben, ein neuerer Stand ist möglich. Die Darstellung der Vorgängerregel GUV-R 2101 stammt aus einer Vereinsseite und ist eine Praktikerquelle, kein Regelwerkstext.
