Die Taucherflagge zeigt an, dass sich Taucher im Wasser befinden, und fordert die übrige Schifffahrt auf, Abstand zu halten und langsam zu fahren. In Europa ist das die blau-weiße Flagge „A“ des Internationalen Signalbuchs; in Nordamerika und in Italien ist zusätzlich eine rot-weiße Flagge verbreitet. In Deutschland ist das Setzen vorgeschrieben, nicht freigestellt.
Die Flagge „A“ des Internationalen Signalbuchs
Die Flagge „A“, buchstabiert Alpha, ist ein Doppelstander mit Schwalbenschwanz: am Mast weiß, nach außen blau. Als Einzelsignal besagt sie, dass ein Taucher unter Wasser ist und andere Fahrzeuge bei langsamer Fahrt gut freibleiben sollen. Sie ist damit kein Hinweis und keine Bitte, sondern ein Signal mit einer festgelegten Bedeutung, und sie ist die einzige Taucherkennzeichnung, die im deutschen und im internationalen Schifffahrtsrecht steht.
Was deutsches Recht verlangt
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt § 8.12 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Anlage 3, Bild 64). Der Wortlaut:
„Eine Stelle oder ein Fahrzeug, von der oder dem aus Taucherarbeiten durchgeführt werden, muss bei Tag und bei Nacht außer der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung führen: eine weiß-blaue Flagge (Flagge ‚Alpha‘ des Internationalen Signalbuchs).“
Drei Einzelheiten dieser Vorschrift gehen im Kursraum regelmäßig unter. Erstens steht dort eine Stelle oder ein Fahrzeug — die Pflicht trifft auch den Einstieg an Land, nicht nur das Boot. Zweitens muss die Flagge „an einer geeigneten Stelle und so hoch geführt werden, dass sie von allen Seiten sichtbar ist“, und bei Nacht ist sie anzustrahlen. Drittens darf sie durch eine Tafel oder einen Ball gleicher Farbe ersetzt werden.
Für Sportboote wird das ausdrücklich wiederholt. § 21.21 und die gleichlautenden §§ 22.21, 23.21 und 24.21 bestimmen: „Ein Sportfahrzeug, von dem aus Sporttauchen betrieben wird, muss neben der nach dieser Verordnung allgemein vorgeschriebenen Bezeichnung die Bezeichnung nach § 8.12 führen.“
Auf dem Rhein verlangt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung in § 3.34 mehr als ein Stück Tuch. Fahrzeuge, die für den Einsatz von Tauchern verwendet werden, müssen zusätzlich führen:
„eine mindestens 1 m hohe, starre Nachbildung des Buchstabensignals ‚A‘ des Internationalen Signalbuches an geeigneter Stelle und so hoch, dass sie bei Tag und bei Nacht von allen Seiten sichtbar ist.“
Auf See gilt dasselbe über die Kollisionsverhütungsregeln. Regel 27 Buchstabe e bestimmt, dass ein Fahrzeug beim Tauchereinsatz, das wegen seiner Größe die nach Buchstabe d vorgeschriebenen Signalkörper nicht führen kann, stattdessen „a rigid replica of the International Code flag ‚A‘ not less than 1 metre in height“ zeigen muss, und dass Maßnahmen für die Rundumsichtbarkeit zu treffen sind.
Bodensee und Schweiz
Am Bodensee gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Das Landratsamt Bodenseekreis fasst die Pflichten so zusammen: Beim Tauchen von Land ist am Einstieg eine Flagge mit dem Buchstaben „A“ aufzustellen; wird vom Wasser aus getaucht, muss diese Flagge auf dem Fahrzeug oder einer mitgeführten Boje von allen Seiten sichtbar sein. Bei Nacht und schlechter Sicht ist sie wirksam anzuleuchten. Hinzu kommt ein örtliches Tauchverbot: Im Umkreis von 100 Metern um Einfahrten von Fahrgastschiffhäfen und um Landestellen der Fahrgastschifffahrt ist das Tauchen außerhalb öffentlicher Badeplätze untersagt, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
In der Schweiz ist die Alphaflagge ebenfalls die maßgebliche Kennzeichnung; eine Tauchschule verweist dafür auf Artikel 32 der eidgenössischen Binnenschifffahrtsverordnung und nennt einen Mindestabstand von 50 Metern für Wasserfahrzeuge nach Artikel 49. Die rot-weiße Flagge ist dort kein amtliches Schifffahrtszeichen.
Die rote Flagge
Die zweite, international bekanntere Taucherflagge ist rot mit einem weißen Streifen, der von der oberen Ecke am Mast zur unteren Ecke am fliegenden Ende verläuft. Sie wurde Anfang der 1950er Jahre von Denzel James „Doc“ Dockery entwickelt, einem Marineveteranen aus Michigan, und durch Ted Nixon von US Divers bekannt gemacht. In vielen US-Bundesstaaten und in Kanada ist sie gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, ebenso in weiteren Ländern wie Italien; typische Regelungen verlangen, dass der Taucher sich in einem bestimmten Umkreis um die Flagge hält und dass die Flagge nur gesetzt wird, solange tatsächlich jemand im Wasser ist.
In Nordamerika steht sie darüber hinaus allgemein für alles, was mit Tauchen zu tun hat — auf Ladenschildern wie auf Autoheckscheiben. Für das deutsche Schifffahrtsrecht ist sie bedeutungslos: Die oben zitierten Vorschriften nennen allein die Flagge „A“.
Was die Flagge leistet — und was nicht
Eine Flagge markiert eine Stelle, keinen Taucher. Wer unter ihr abtaucht und mit der Strömung zweihundert Meter versetzt wird, ist nicht mehr gekennzeichnet. Als Tauchlehrer behandle ich die Flagge deshalb als die eine Hälfte der Oberflächenkennzeichnung und die mitgeführte Boje als die andere: Die Flagge sagt dem Bootsführer, dass hier getaucht wird, die Boje sagt ihm, wo. Für geführte oder angeleinte Tauchgänge kommt die Signalleine hinzu.
Der zweite Punkt aus der Praxis betrifft die Höhe. Eine Flagge, die auf dem Steg an einen Pfosten gebunden ist, verschwindet vom Wasser aus gesehen vor dem Ufer. Dass die Verordnungen „so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar ist“ verlangen, ist keine Formel, sondern die eigentliche Anforderung — und beim Eistauchen oder bei Dämmerung entscheidet erst die Beleuchtung darüber, ob sie ihren Zweck erfüllt.
Quellen
- ELWIS: § 8.12 BinSchStrO — Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern — Wortlaut der Kennzeichnungspflicht, Anbringung, Beleuchtung bei Nacht, Ersatz durch Tafel oder Ball.
- ELWIS: § 21.21 BinSchStrO — Bezeichnung der Fahrzeuge — Pflicht für Sportfahrzeuge, von denen aus Sporttauchen betrieben wird.
- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Stand 1. Dezember 2024 (PDF) — § 3.34 mit der mindestens einen Meter hohen starren Nachbildung.
- Kollisionsverhütungsregeln 1972, englischer Vertragstext (PDF) — Regel 27 Buchstabe e zum Tauchereinsatz und zur Rundumsichtbarkeit.
- Landratsamt Bodenseekreis: Tauchen — Flaggenpflicht an Land und auf dem Wasser, Beleuchtung, Tauchverbot im Umkreis von 100 Metern.
- Tauchschule steha.ch: Taucherflagge in der Schweiz — Alphaflagge als maßgebliche Kennzeichnung, Verweis auf die Binnenschifffahrtsverordnung.
- Diver down flag (englische Wikipedia) — Bedeutung der Flagge „A“ als Einzelsignal, Herkunft und Verbreitung der rot-weißen Flagge.
Zur Quellenlage: Die deutschen und rheinischen Vorschriften sind im amtlichen Wortlaut wiedergegeben. Die schweizerischen Artikelangaben und der Abstand von 50 Metern stammen aus der Darstellung einer Tauchschule, nicht aus dem Verordnungstext. Herkunft und Gestaltung der rot-weißen Flagge stehen in einer enzyklopädischen Quelle; eine behördliche oder historische Fundstelle dafür liegt nicht vor.
