Die Tauchtauglichkeit auf einen Blick
- Was sie ist: eine ärztliche Untersuchung nach den Empfehlungen der GTÜM und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH). Der Untersuchungsbogen hat zwei Teile — Teil A füllt der Taucher aus, Teil B der Arzt.
- Empfohlene Höchstintervalle der GTÜM: spätestens nach drei Jahren zwischen 16 und 39 Jahren, spätestens nach einem Jahr ab 40 Jahren, spätestens nach einem Jahr bei Kindern zwischen 8 und 15 Jahren.
- Obligat sind drei Dinge: die Lungenfunktionsprüfung, das Ruhe-EKG und — ab dem 40. Lebensjahr — die symptomlimitierte Ergometrie mit Belastungs-EKG. Röntgenthorax, Labor, Herzultraschall, Tympanometrie, Audiometrie und Sehtests sind fakultativ und nur bei klinischer Indikation vorgesehen.
- Was die Verbände verlangen, ist etwas anderes: Bei SSI reicht für die meisten Programme der Medizinische Fragebogen für Taucher, gültig ein Jahr; eine ärztliche Freigabe wird erst fällig, wenn eine Antwort sie auslöst.
- Wer untersuchen darf: nach Angabe der GTÜM alle Ärzte, die sich an die aktuellen Empfehlungen der Gesellschaften halten. Die GTÜM führt eine nach Postleitzahl sortierte Datenbank fachkundiger Taucherärzte.
- Der Rechtsstand: Für privates Sporttauchen in Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Untersuchungspflicht. Ob Tauchbasis, Verein oder Kursanbieter sie verlangen, ist eine Frage der jeweiligen Ordnung.
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung hat unter Tauchern keinen besonders guten Ruf. Sie gilt als Formsache, als Zettel, den man für den Kurs braucht — und dann liegt sie fünf Jahre in der Schublade.
Das verkennt, worum es geht. Tauchen belastet den Körper anders als jeder Sport an Land: erhöhter Umgebungsdruck, Kälte, Anstrengung mit Gerät, und die Notwendigkeit, luftgefüllte Hohlräume aktiv auszugleichen. Die Untersuchung prüft genau diese Punkte, und sie prüft sie in einer Reihenfolge, die sich aus den bekannten Risiken ergibt.
Drei Ebenen, die ständig durcheinandergehen
Fast jede Auseinandersetzung über „Muss ich das jetzt alle drei Jahre machen oder nicht?“ beruht darauf, dass drei völlig verschiedene Regelwerke in einen Topf geworfen werden. Sie kommen von verschiedenen Absendern, verfolgen verschiedene Zwecke und haben verschiedene Rechtsfolgen.
| Ebene | Wer sagt das | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Medizinische Empfehlung | GTÜM und ÖGTH: Untersuchungsbogen, Zertifikat und die Empfehlungen in der „Checkliste Tauchtauglichkeit“ | Fachlicher Maßstab. Wer das Zertifikat unterschreibt, bestätigt damit, nach diesen Empfehlungen untersucht zu haben. |
| Ausbildungsstandard | SSI, PADI, VDST und die anderen Ausbildungsorganisationen | Zulassungsvoraussetzung für Kurs, Brevet oder Prüfung. Wer sie nicht erfüllt, wird nicht ausgebildet — untersagt ist das Tauchen damit nicht. |
| Gesetzliche Pflicht | Arbeitsschutzrecht, insbesondere für gewerbliche Taucherarbeiten | Trifft Beschäftigte und ihre Arbeitgeber. Für privates Sporttauchen gibt es in Deutschland keine entsprechende allgemeine Pflicht. |
Die Verwechslung von Ebene eins und zwei ist der häufigste Fehler. Die GTÜM empfiehlt drei Jahre für Erwachsene zwischen 16 und 39 — SSI dagegen lässt für die meisten Programme einen Fragebogen genügen, dessen Gültigkeit bei einem Jahr liegt. Beides ist richtig, weil beides etwas anderes regelt: Die eine Zahl beschreibt, wie lange ein medizinischer Befund als aktuell gelten kann. Die andere beschreibt, wie lange eine Selbstauskunft für die Anmeldung zu einem Kurs taugt.
Was tatsächlich untersucht wird
Der Umfang steht nicht im Ermessen des Arztes, sondern im Untersuchungsbogen von GTÜM und ÖGTH. Der ist fünf Seiten lang und in zwei Teile geteilt.
Teil A füllt der Taucher selbst aus. Das ist keine Formalie am Rand, sondern der Teil mit dem größten Ertrag. Abgefragt werden Familienanamnese, Krankenhausbehandlungen und Operationen, frühere Tauchzwischenfälle — ausdrücklich einschließlich Panikreaktion, Erschöpfung und Trommelfellriss — sowie Beschwerden nach Organsystemen: Kopf und Nervensystem, Psyche, Augen, Nase und Nebenhöhlen, Ohren, Zähne, Atmungsorgane, Herz-Kreislauf, Verdauung, Nieren, Knochen und Gelenke, Muskulatur, Haut, Stoffwechsel. Dazu Medikamente, Alkohol, Rauchen, Allergien und die Frage nach einer möglichen Schwangerschaft. Am Ende steht eine Unterschrift, mit der die Angaben als wahrheitsgemäß erklärt werden.
Teil B füllt der Arzt aus. Zur körperlichen Untersuchung gehören unter anderem Größe, Gewicht, BMI und Bauchumfang, Haut, Augen mit Pupillenreaktion und Sehschärfe, Nase und Nebenhöhlen, die Ohren mit Trommelfellbefund, der Belastbarkeit während des Valsalva-Manövers und der Tubendurchgängigkeit, Mundhöhle und Zahnstatus, Hals, Thorax, Lunge, Herz und Kreislauf mit Blutdruck an beiden Oberarmen, Abdomen, Urogenitaltrakt, Bewegungsapparat, ein vollständiger Neurostatus samt Koordination und Romberg-Prüfung — und ein eigener Abschnitt zur Psyche mit Antrieb, Konzentration, Angstreaktionen und Suchtkrankheit.
Bei den apparativen Untersuchungen unterscheidet der Bogen sauber zwischen Pflicht und Kür:
- Lungenfunktion — obligat. Erfasst werden Ruhe-Vitalkapazität, forcierte Vitalkapazität, Einsekundenkapazität und der Quotient aus beiden, jeweils als Ist- und Sollwert. Beurteilt wird auf obstruktive oder restriktive Ventilationsstörung, gegebenenfalls mit Bodyplethysmographie. Der Grund ist der Lungenüberdruckunfall: Wo Gas beim Aufstieg nicht frei entweichen kann, reißt Lungengewebe ein — die gefährlichste Form des Barotraumas.
- Ruhe-EKG — obligat. Beurteilt werden Rhythmus, Frequenz, Lagetyp, Blockbilder, Rhythmusstörungen und Präexzitationssyndrome.
- Ergometrie mit Belastungs-EKG — symptomlimitiert, ab dem 40. Lebensjahr obligat. Genau hier liegt das Missverständnis, das in vielen Beschreibungen steht: Das Belastungs-EKG ist nicht bei jedem Taucher Pflichtbestandteil, sondern ab 40. Beurteilt werden Leistungsfähigkeit, Blutdruck- und Herzfrequenzverhalten, Pulserholung sowie Rhythmusstörungen und Ischämiezeichen.
- Fakultativ, wenn klinisch angezeigt: Röntgenthorax, Labor, Herzultraschall, Tympanometrie, Audiometrie und Sehtests. Diese Untersuchungen gehören nicht in jede Tauglichkeit — sie folgen einem Befund.
Der Ohrbefund verdient eine eigene Bemerkung. Es wird nicht nur ins Ohr geschaut, sondern geprüft, ob der Druckausgleich überhaupt funktioniert: Trommelfell, Belastbarkeit unter Valsalva, Durchgängigkeit der Ohrtrompete. Das ist der Punkt, an dem sich anatomische Enge und wiederkehrende Ohrprobleme zeigen, bevor sie im Wasser auftreten.
Die Intervalle
Die GTÜM empfiehlt allgemein folgende Höchstintervalle:
| Alter | Untersuchung spätestens |
|---|---|
| Kinder zwischen 8 und 15 Jahren | nach 1 Jahr |
| 16 bis 39 Jahre | nach 3 Jahren |
| 40 Jahre und älter | nach 1 Jahr |
Der Sprung bei 40 ist kein Bürokratismus. Er fällt mit der Altersgrenze zusammen, ab der auch das Belastungs-EKG obligat wird, und beides folgt derselben Überlegung: Die Wahrscheinlichkeit einer bis dahin unbemerkten Herz-Kreislauf-Erkrankung steigt.
Und es sind Höchstintervalle, keine Termine. Die GTÜM weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere bei Kindern und Jugendlichen bei entsprechender Indikation kürzere Abstände möglich bleiben. Auf dem Zertifikat selbst gibt es dafür ein eigenes Feld: „Nachuntersuchung“. Der untersuchende Arzt trägt dort ein, wann er den Nächsten sehen will — und diese Angabe geht der allgemeinen Empfehlung vor.
Was der Fragebogen bei SSI und PADI leistet — und was nicht
Wer einen Kurs bucht, bekommt in aller Regel zuerst kein Rezept für eine Untersuchung, sondern einen Fragebogen. Die SSI Scuba Training Standards regeln das ausdrücklich: Vor jeder Ausbildung im Wasser muss ein Schüler entweder ein gültiges ärztliches Attest vorlegen oder den Medizinischen Fragebogen für Taucher ausfüllen.
- Der Fragebogen ist ein Jahr ab Unterschrift gültig und muss erneuert werden, wenn sich der Gesundheitszustand ändert.
- Eine unterschriebene ärztliche Erlaubnis zum Tauchen ist nur dann vor der Ausbildung im Wasser vorzulegen, wenn der Fragebogen sie fordert — also wenn eine Antwort sie auslöst.
- Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung selbst ist ebenfalls ein Jahr gültig. Vorzulegen ist sie für jeden Schüler, der im Fragebogen mit „Ja“ antwortet, und für alle Teilnehmer eines Extended-Range-Programms.
- Erkrankt oder verletzt sich ein Schüler innerhalb des Jahres — oder deutet sein Zustand gegen die Teilnahme —, muss er vor weiteren Aktivitäten im Wasser einen neuen Fragebogen ausfüllen und eine ärztliche Genehmigung einholen.
- Für Professional-Kandidaten gilt eine eigene Regel: Du musst eine ärztliche Genehmigung zum Tauchen vorlegen, die auf einer tauchmedizinischen Untersuchung innerhalb eines Jahres beruht. Aktive SSI Professionals sind verpflichtet, SSI zu benachrichtigen, wenn eine Erkrankung ihre Ausbildungstätigkeit beeinträchtigen könnte.
Der Bogen selbst ist keine Erfindung eines einzelnen Verbands. Das im Sporttauchen verbreitete Diver Medical Participant Questionnaire wurde vom Diver Medical Screen Committee gemeinsam mit der Undersea & Hyperbaric Medical Society, DAN und weiteren Beteiligten entwickelt. Es umfasst zehn Hauptfragen und sieben Blöcke mit Detailfragen; eine ärztliche Beurteilung ist vorgesehen, wenn bestimmte Hauptfragen oder eine der Detailfragen mit „Ja“ beantwortet werden.
Damit ist auch gesagt, was der Fragebogen nicht leistet. Er ist ein Sieb, kein Befund. Er findet nur, wonach er fragt, und er findet es nur, wenn ehrlich geantwortet wird. Ein unauffälliger Fragebogen sagt nichts über eine Lungenfunktion aus, die nie gemessen wurde.
Wer untersuchen darf — und wen man nehmen sollte
Formal gilt: Die offiziellen Tauglichkeitszertifikate von GTÜM und ÖGTH dürfen alle Ärzte ausstellen, die sich an die aktuellen Empfehlungen der Gesellschaften halten. Es gibt also keinen geschützten Titel, an dem sich der Kreis festmacht.
Praktisch macht es trotzdem einen Unterschied. Die GTÜM führt eine nach Postleitzahl durchsuchbare Datenbank von Ärzten mit nachgewiesener tauchmedizinischer Qualifikation. Als Tauchlehrer rate ich dazu, diesen Weg zu gehen — nicht weil der Hausarzt es nicht dürfte, sondern weil die Fragen, um die es geht, im normalen Praxisalltag nicht vorkommen. Ein Arzt, der regelmäßig Taucher untersucht, kennt die Fallstricke: das persistierende Foramen ovale, die Asthmaanamnese, die Frage nach Ohrproblemen im Flugzeug.
Ich sehe in Kursen regelmäßig zwei Muster. Das erste: Der Zettel ist da, aber die Lungenfunktion steht nicht drauf — untersucht wurde offenbar wie bei einer Sporttauglichkeit für den Fitnessclub. Das zweite: Der Kandidat hat im Fragebogen bei einer alten Kindheitsdiagnose „Nein“ angekreuzt, weil er den Kurs nicht gefährden wollte, und erzählt es dann beim Kaffee. Beides ist am Ende dasselbe Problem: Die Untersuchung findet formal statt und inhaltlich nicht. Die GTÜM selbst wird an diesem Punkt ungewöhnlich deutlich und schreibt, Tauglichkeitsuntersuchungen würden noch zu häufig von Ärzten durchgeführt, die sich dafür in keiner Weise qualifiziert haben.
Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen ist der fachkundige Arzt keine Empfehlung mehr, sondern der einzig sinnvolle Weg: Der VDST verweist dafür ausdrücklich auf die individuelle Beurteilung durch einen erfahrenen Taucherarzt.
Pflicht oder nicht?
Für privates Sporttauchen in Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Untersuchungspflicht. Was es gibt, sind Anforderungen einzelner Beteiligter, und die sind bindend, sobald man sich auf sie einlässt:
- Ausbildungsorganisationen und Vereine verlangen sie regelmäßig für die Kursteilnahme — bei SSI in der oben beschriebenen Abstufung aus Fragebogen und, wo nötig, Untersuchung.
- Tauchbasen verlangen sie oder alternativ einen ausgefüllten Selbstauskunftsbogen — das wird von Land zu Land und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gehandhabt.
- Einzelne Tauchplätze machen sie zur Zugangsvoraussetzung. Das TauchRevier Gasometer in Duisburg etwa verlangt für den öffentlichen Tauchbetrieb ein gültiges Tauchtauglichkeitszeugnis oder einen ausgefüllten Medizin-Check.
Anders liegt es im gewerblichen Bereich. Wer Taucherarbeiten als Beschäftigter ausführt, fällt unter das Arbeitsschutzrecht mit eigener arbeitsmedizinischer Vorsorge, festen Fristen und einer Untersuchung, die deutlich über den Sporttaucherbogen hinausgeht. Wer beruflich taucht, weiß das; wer es privat tut, sollte die beiden Welten nicht verwechseln, wenn er im Netz auf Fristen stößt.
Was am Ende auf dem Zeugnis steht
Das Zertifikat ist knapp, und sein Wortlaut lohnt eine genaue Lektüre. Bescheinigt wird, dass die Person nach den Empfehlungen von GTÜM und ÖGTH untersucht wurde und dass aufgrund dieser Untersuchung keine Hinweise auf Leiden vorliegen, die eine absolute Kontraindikation darstellen. Das ist etwas anderes als ein Gesundheitszeugnis, und es ist deutlich weniger, als viele hineinlesen.
Daneben stehen zwei Felder, die im Alltag oft übersehen werden: Einschränkungen und Nachuntersuchung. Eine Tauglichkeit kann also mit Auflagen erteilt werden — begrenzte Tiefe, kein Tauchen unter bestimmten Bedingungen —, und der Termin der nächsten Untersuchung steht auf dem Papier, nicht in einer allgemeinen Tabelle.
Der Untersuchungsbogen schließt mit einer Aufklärung, die der Taucher gegenzeichnet. Sie enthält drei Sätze, die den Wert des ganzen Vorgangs zutreffend beschreiben: dass Tauchen stets ein gesundheitliches Risiko birgt und die Feststellung der Tauchtauglichkeit einen Tauchunfall nicht ausschließen kann; dass die Beurteilung nur auf Basis der aktuell erhobenen Krankengeschichte und Befunde erfolgen kann; und dass zwischenzeitlich auftretende Erkrankungen zur Nichttauglichkeit führen können, weshalb im Zweifel ein tauchmedizinisch qualifizierter Arzt zu kontaktieren ist. Wer diese drei Sätze verstanden hat, behandelt den Zettel nicht mehr als Formsache — und ruft nach der verschleppten Erkältung an, statt zu hoffen.
Häufige Fragen zur Tauchtauglichkeit
Siehe auch: Refresher nach der Tauchpause · Was ein Tauchschein kostet · Barotrauma · Druckausgleich
Quellen und weiterführende Links
- GTÜM: Informationen zur Tauchtauglichkeit – empfohlene Untersuchungsintervalle nach Altersgruppen, wer Zertifikate ausstellen darf, Taucherarzt-Datenbank, Hinweis auf die „Checkliste Tauchtauglichkeit“
- GTÜM/ÖGTH: Tauchmedizinischer Untersuchungsbogen – Aufbau in Teil A und Teil B, Anamnesekatalog, Umfang der körperlichen und neurologischen Untersuchung, obligate und fakultative apparative Untersuchungen, Aufklärungstext
- VDST: Bin ich tauchtauglich? – Umfang der Untersuchung und Vorgehen bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- Diver Medical | Participant Questionnaire – Aufbau des Fragebogens, Herausgeber, in welchen Fällen eine ärztliche Beurteilung vorgesehen ist
- SSI: Scuba Training Standards und Verfahren 2026.2, deutsche Fassung vom 20.08.2026 – Medizinischer Fragebogen für Taucher und Tauchtauglichkeitsuntersuchung, Gültigkeit von einem Jahr, Anforderungen an Professional-Kandidaten
- Leitlinie „Tauchunfall“ – Tauchunfälle, Mechanismen und Erstmaßnahmen
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt, wie die Tauchtauglichkeitsuntersuchung aufgebaut ist und was die Fachgesellschaften und Ausbildungsverbände dazu vorsehen. Er ersetzt weder die ärztliche Untersuchung selbst noch eine individuelle tauchmedizinische Beratung.

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