Leichttauchgerät

Vollständig zusammengebautes autonomes Leichttauchgerät mit Flasche, Flaschenventil, erster Stufe, zwei zweiten Stufen, Finimeter und Tragesystem auf einer Werkbank.
Illustration, mit Google Gemini erzeugt.

Das Leichttauchgerät ist der Oberbegriff für das Tauchgerät, das ein Taucher am Körper trägt und das ihn ohne Taucherglocke und ohne schweren Helm mit Atemgas versorgt. Der Begriff stammt nicht aus dem Sporttauchen, sondern aus den Normen und dem Arbeitsschutz — dort trägt praktisch jedes Gerät, das ein Sporttaucher kennt, genau diesen Namen.

Woher der Name kommt

Das „leicht“ im Wort ist eine Abgrenzung. Die Unfallverhütungsvorschrift „Taucherarbeiten“ (DGUV Vorschrift 40, früher BGV C 23) stellt in § 4 das Helmtauchgerät und das Leichttauchgerät nebeneinander und bemisst die nötige Luftversorgung getrennt: 60 Liter je Minute für jedes Helmtauchgerät, 30 Liter je Minute für jedes Leichttauchgerät, jeweils gemessen beim Tauchtiefendruck. Das Leichttauchgerät ist also historisch das Gegenstück zur schweren Helmtauchausrüstung.

Die Definition der Norm

Das Lehrbuch für Forschungstaucher von Peter König und Andreas Lipp gibt die Begriffsbestimmung der DIN EN 250 wieder. Sie läuft unter der Überschrift „Autonomes Leichttauchgerät mit Druckluft mit offenem System (SCUBA)“ und beschreibt ein Gerät, bei dem der Taucher seinen Atemluftvorrat mit sich führt, was ihm ermöglicht, unter Wasser einzuatmen und in das umgebende Wasser auszuatmen. Entscheidend ist der Nachsatz: „Die Ausatemluft entweicht ohne Rückführung vom Atemregler über das Ausatemventil in das umgebende Wasser.“ Das Kürzel SCUBA steht dabei für Self-Contained Underwater Breathing Apparatus.

Dieselbe Quelle führt auf, welche Bauelemente das Gerät während des Gebrauchs mindestens aufweisen muss:

Im Kursraum tragen dieselben Baugruppen andere Namen. Die Tarierweste steht in dieser Liste nicht; die DGUV Regel 105-002 führt für Tariermittel und kombinierte Tarier- und Rettungswesten eigene Normen auf.

Drei Systeme, ein Oberbegriff

König und Lipp ordnen das Leichttauchgerät in eine Systematik ein, die drei Bauarten unterscheidet:

  • Offenes System — das Atemgas wird in Flaschen mitgeführt und beim Ausatmen ins Wasser abgegeben; das Lehrbuch nennt als Beispiel ausdrücklich das autonome Leichttauchgerät mit Druckluft nach DIN EN 250 und vermerkt den minimalen Nutzungsgrad.
  • Geschlossenes System — das Gas läuft im Kreislauf, nur der verbrauchte Sauerstoff wird ersetzt, das Kohlendioxid bindet ein Kalkfilter. Für das Sauerstoffkreislaufgerät nennt das Lehrbuch als maximale Tauchtiefe sieben Meter, „da sonst eine O2-Vergiftung droht“; als Vorteile lange Tauchzeit, keine Blasen und keine Atemgeräusche. Für größere Tiefen steht das Mischgas-Kreislaufgerät.
  • Halbgeschlossenes System — wie das geschlossene, aber mit ständigem, tiefenabhängigem Gaszustrom aus einem Behälter; überschüssiges Gas entweicht über ein Überdruckventil.

Was der Arbeitsschutz verlangt

Die DGUV Regel 105-002 für das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen formuliert die Grundanforderung ohne Umschweife: „Es dürfen nur Leichttauchgeräte verwendet werden, die den Taucher bzw. die Taucherin entsprechend der Tauchtiefe mit Atemgas in ausreichender Menge und ohne schädliche Druckdifferenz gegenüber dem Tauchtiefendruck versorgen.“ Als Weg dorthin nennt sie drei Normen, und an dieser Dreiteilung lässt sich der Umfang des Begriffs ablesen:

  • DIN EN 250 — „Atemgeräte – Autonome Leichttauchgeräte mit Druckluft“;
  • DIN EN 15333 — „Atemgeräte – Schlauchversorgte Leichttauchgeräte mit Druckgas“;
  • DIN EN 13949 — „Atemgeräte – Autonome Leichttauchgeräte mit Nitrox-Gasgemisch und Sauerstoff“.

Ein Leichttauchgerät kann also autonom oder schlauchversorgt sein und mit Druckluft oder mit Nitrox betrieben werden. Die Regel verlangt daneben, dass die Druckgasflaschen nach DIN EN 12021 gefüllt und gekennzeichnet sind, und dass für Tauchgänge tiefer als zehn Meter Flaschen mit einem Mindestatemgasvorrat von 1600 barl verwendet werden.

Die Unfallverhütungsvorschrift trennt die beiden Versorgungsarten im Grundsatz: Beim autonomen Tauchgerät erhält der Taucher seine Druckluft aus mitgeführten Behältern, beim schlauchversorgten über einen Luftversorgungsschlauch von der Luftversorgungsanlage, wobei ein mitgeführtes Reserveluftgerät einspringt, falls die Versorgung von oben ausfällt. Für autonome Leichttauchgeräte knüpft sie die Eignung an vier Bedingungen: Der Atemanschluss muss als Vollmaske ausgebildet sein, der Lungenautomat muss für Wassertemperaturen unter 10 °C geeignet sein, als Atemschläuche dürfen keine Faltenschläuche verwendet werden, und das Gerät muss über eine aktive Warneinrichtung verfügen.

Diese vier Punkte gelten für Taucherarbeiten, nicht für das Sporttauchen. Sie zeigen aber, worin sich ein Einsatzgerät von einem Freizeitgerät unterscheidet — und warum der Atemanschluss dort die Vollmaske ist.

Als Tauchlehrer

Im Kursraum sagt niemand „Leichttauchgerät“; dort heißt es Flasche, Automat und Jacket. Der Begriff lohnt trotzdem, und zwar aus einem praktischen Grund: Wer ein Gerät kaufen, prüfen lassen oder in einem Einsatzzusammenhang verwenden will, findet alle verbindlichen Anforderungen unter diesem Wort und unter keinem anderen. Die DGUV Regel 105-002 verlangt für Einsatzgeräte beispielsweise, die Tauchausrüstung mindestens halbjährlich vom Tauchgerätewart auf Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten — eine Anforderung, die man nur findet, wenn man unter diesem Wort sucht.

Quellen

Zur Quellenlage: Der Wortlaut der DIN EN 250 ist hier über die Wiedergabe im Lehrbuch für Forschungstaucher belegt, nicht nach dem Normtext selbst; das Lehrbuch bezieht sich auf die Fassung DIN EN 250:2000-03, weshalb die Bauteilliste als Beschreibung und nicht als Wiedergabe des heutigen Normstands zu lesen ist. Die beiden Arbeitsschutzwerke gelten für Taucherarbeiten und Hilfeleistungsunternehmen, nicht für das Sporttauchen. Von den Ausbildungsverbänden ist keiner herangezogen; für diesen Begriff ist das sachgerecht, weil er dem Normen- und Arbeitsschutzrecht entstammt.

Ist jede Sporttauchausrüstung ein Leichttauchgerät?
Der Sache nach ja: Das gängige Sportgerät ist ein autonomes Leichttauchgerät mit Druckluft nach DIN EN 250, also ein offenes System. Die DGUV Regel 105-002 nennt daneben die schlauchversorgte Bauart nach DIN EN 15333 und die Nitrox- und Sauerstoffvariante nach DIN EN 13949. Der Begriff ist damit weiter als das, was im Tauchladen steht.
Was gehört mindestens zu einem Leichttauchgerät?
Nach der Wiedergabe der DIN EN 250 im Lehrbuch für Forschungstaucher sind es fünf Baugruppen: Druckluftflasche mit Flaschenventil, Atemregler, Sicherheitseinrichtung, Atemanschluss (Mundstückgarnitur, Taucherhalbmaske oder Vollmaske) und Tragesystem.
Warum heißt es ‚leicht‘?
Als Abgrenzung zum schweren Helmtauchgerät. Die Unfallverhütungsvorschrift „Taucherarbeiten“ führt beide nebeneinander und rechnet mit unterschiedlichen Luftmengen: 60 Liter je Minute für jedes Helmtauchgerät, 30 Liter je Minute für jedes Leichttauchgerät, gemessen beim Tauchtiefendruck.
Über Tauchbuddy 8 Artikel
Der Tauchbuddy erzählt in der Reihe „Mein erster …“, wie sich die ersten Nacht-, Wrack- und Trockentauchgänge anfühlen, und stellt die Fragen, die man sich als Taucher im ersten Jahr stellt.