Das Logbuch ist die persönliche Aufzeichnung der eigenen Tauchgänge — Nachweis der Erfahrung gegenüber Verbänden und Tauchbasen, Gedächtnisstütze für die eigene Planung und im Unglücksfall ein Teil der Dokumentation.
Bemerkenswert ist, dass keiner der großen Verbände das Logbuch ausdrücklich definiert. Sie setzen es voraus und regeln nur seinen Gebrauch. Am nächsten kommt einer Definition die ISO-Normenreihe der Tauchausbildung, die vom „personal diving log“ spricht und dessen sachgerechte Verwendung zum Ausbildungsinhalt der Tauchgangsplanung macht.
Was hineingehört
Die vollständigste öffentlich belegte Feldliste stammt von PADI. Sie nennt Datum, Tauchplatz, Unterschrift des Partners, Grundzeit, maximale Tiefe, Oberflächenpause, Kälteschutz einschließlich Kopfhaube und Handschuhen, Bleimenge und Bleiverteilung, Flaschentyp und -größe sowie zusätzlich mitgeführte Ausrüstung. Als ergänzende Angaben führt PADI Luft- und Wassertemperatur, Sicht, Atemgas und den Anfangs- und Enddruck.
Die Aufteilung folgt zwei verschiedenen Zwecken. Datum und Tauchplatz belegen, dass die Erfahrung aktuell ist. Grundzeit, maximale Tiefe und Oberflächenpause sind die Angaben, auf die es ankommt, wenn ein Arzt nach einem Zwischenfall das Profil rekonstruieren muss. Blei, Anzug und Flasche schließlich schreibt man nicht für andere auf, sondern für sich: Sie sind der Grund, warum man beim nächsten Tauchgang im selben Revier nicht wieder von vorn austarieren muss.
Wofür die Verbände es verlangen
Das Logbuch ist überall dort im Spiel, wo eine Mindestzahl an Tauchgängen nachzuweisen ist. Die Anforderungen sind aber verbandsspezifisch, und die Brevetstufen sind nicht deckungsgleich — ein Zahlenvergleich über die Verbände hinweg führt in die Irre.
- CMAS verlangt für den Two Star Diver „a minimum ten (10) dives in the Logbook since becoming One Star Diver“, für den Three Star Diver „at least fifty (50) dives in a logbook that shall include deep and night dives“. Für den One Star Diver nennt der Standard keine Tauchgangszahl.
- VDST verlangt für das DTSA** 25 Tauchgänge, davon mindestens zehn auf 15 bis 25 Meter, für das DTSA*** 65 Tauchgänge, davon mindestens zehn auf 30 bis 40 Meter.
- SSI nennt für den Divemaster 40 „verified/logged dives“ zum Einstieg und mindestens 60 für das Upgrade.
- PADI nennt auf seinen Kursseiten 40 geloggte Tauchgänge zum Beginn des Divemaster-Kurses und 60 zur Zertifizierung; für den Self-Reliant Diver 100.
- TDI formuliert durchgängig als Nachweispflicht: „Provide proof of a minimum of 100 logged dives“ für den Trimix Diver, 25 davon tiefer als 30 Meter für den Advanced Trimix Diver.
Auf Normebene steht der Nachweisgedanke ausdrücklich in der ISO 24801-3 für den Dive Leader: Erfahrung im Nacht- und Schlechtsichttauchen, im Tieftauchen und in der Navigation muss vorliegen, „as documented in bearer’s log“.
Was als Nachweis überhaupt zählt
Hier liegt der eigentliche praktische Unterschied zwischen den Verbänden, und er wird regelmäßig unterschätzt.
- SSI kennt den verifizierten Tauchgang als eigene Kategorie: „Only verified logged dives count“ — bestätigt wird durch einen Instructor oder ein Training Center, in der App über einen QR-Code am Center.
- PADI stellt auf die Unterschrift ab: „Buddy Signature (dive logs must be signed to be valid)“.
- SDI lässt das elektronische Protokoll ausdrücklich als gleichwertig zu und verlangt als Aktivitätsnachweis der letzten zwölf Monate „logbook or personal dive computer download“. Nach den Freiwassertauchgängen der Grundausbildung gilt: „the students must complete their logbooks and the instructor must sign off on the completed dives.“
- CMAS bindet den Nachweis am deutlichsten an das Logbuch selbst — die geforderten Tauchgänge müssen „in the Logbook“ vorliegen.
Der VDST geht noch einen Schritt weiter und macht den Logbucheintrag zur Urkunde. Der Ausbilder vermerkt den Abschluss einer Stufe im Logbuch des Kandidaten, und dieser Eintrag ist der Stichtag, ab dem die Pflichttauchgänge der nächsten Stufe zählen — etwa „30 Tauchgänge seit dem Logbucheintrag DTSA** beendet“. Der VDST ist außerdem der einzige der hier genannten Verbände, der definiert, was überhaupt ein zählbarer Tauchgang ist: „Pflichttauchgänge als Voraussetzung für die nächste DTSA-Stufe zum Gerätetauchen sind alle Gerätetauchgänge im Freiwasser zwischen 6 und 40 Meter Wassertiefe und von mindestens 15 Minuten Dauer.“ Wer 120 Sprünge ins Fünf-Meter-Becken vorweist, hat damit keinen einzigen Pflichttauchgang.
Papier, App und Tauchcomputer
Das digitale Logbuch ist bei den großen Verbänden angekommen. SSI führt es in der MySSI-App mit Zugriff auf über 65 000 Tauchplätze, Tauchgänge lassen sich aus ausgewählten Tauchcomputern direkt übernehmen, und seit der Anbindung von SCUBAPRO LogTRAK wandern dabei Tauchzeit, maximale und mittlere Tiefe, Wassertemperatur sowie Anfangs- und Enddruck automatisch ins Profil. PADI bietet das Logbuch in der PADI App an. Der Vorteil liegt weniger in der Bequemlichkeit als in der Belastbarkeit: Ein aus dem Computer übernommenes Profil ist nicht aus dem Gedächtnis rekonstruiert.
Für die eigene Praxis rate ich trotzdem, beides zu führen — das Gerät liefert Zeit und Tiefe, aber nicht die Bleimenge, nicht die Strömungslage und nicht den Satz, der einem beim nächsten Mal an derselben Stelle nützt.
Nach einem Zwischenfall
Die deutsche S2k-Leitlinie „Tauchunfall“ der GTÜM regelt, was mit der Tauchgangsdokumentation zu geschehen hat, wenn es ernst wird: „Alle verfügbaren Informationen wie die Dokumentation der Tauchgangsdaten (Tauchcomputer), Symptomverlauf und bisherigen Behandlungsmaßnahmen sollen bei dem verunfallten Taucher verbleiben.“ Die Leitlinie spricht dabei von den Tauchgangsdaten des Computers, nicht vom Logbuch — für den Rettungsweg ist das Gerät am Handgelenk das maßgebliche Dokument. Das Logbuch trägt zur Rekonstruktion die Vorgeschichte bei: die Tauchgänge der Vortage, das Gemisch, die Oberflächenpausen.
Quellen
- ISO 24801-3:2014, Leseprobe (PDF) und ISO 24801-2:2014, Leseprobe (PDF) — „personal diving log“ als Ausrüstungs- und Planungsinhalt, „as documented in bearer’s log“ als Erfahrungsnachweis des Dive Leader.
- CMAS, Two Star Diver 2024 (BOD 233) und Three Star Diver 2023 (BOD 208) — die Tauchgangszahlen 10 und 50 und die Bindung an das Logbuch.
- VDST, DTSA-Ordnung 2021 (PDF) — Definition des Pflichttauchgangs, der Logbucheintrag als Stichtag und als Berechtigung, die Tauchgangszahlen für DTSA** und DTSA***.
- SDI, Diver Standards (PDF) und TDI, Diver Standards (PDF) — Logbuch oder Computerdownload als Aktivitätsnachweis, Unterschrift des Ausbilders, die Nachweisformel „provide proof of … logged dives“.
- SSI, zum Dive Log, SSI, MySSI App und SSI, LogTRAK-Anbindung — der verifizierte Tauchgang, das digitale Logbuch und die aus dem Tauchcomputer übernommenen Felder.
- PADI, „How to Log a Dive“ und PADI, Divemaster-Voraussetzungen — die Feldliste, die Unterschriftenregel und die Tauchgangszahlen 40, 60 und 100.
- S2k-Leitlinie „Tauchunfall“ (GTÜM, PDF) — die Dokumentation der Tauchgangsdaten verbleibt beim Verunfallten.
Zur Quellenlage: Die PADI-Angaben stammen von Kurs- und Blogseiten, nicht aus dem Ausbildungshandbuch, das nicht frei zugänglich ist; die SSI-Angaben stammen von Kursseiten, die Originalstandards stehen hinter einer Anmeldung. Die CMAS-, VDST-, TDI- und SDI-Werte stammen dagegen aus den Originalstandards. Die ISO-Belege stammen aus den frei zugänglichen Leseproben; die Mindestzahl an Freiwassertauchgängen, die ISO 24801-3 in Abschnitt 11.3 festlegt, ist in der Leseprobe nicht enthalten und hier deshalb nicht genannt. Die Angabe zum Stempel im gewerblichen Tauchen ließ sich nur über ein Wiki auffinden und bleibt hier außen vor.
