Die GTÜM, die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V., ist die deutsche medizinische Fachgesellschaft für Tauchmedizin und für Medizin unter Überdruck. Sie bildet keine Taucher aus und betreibt keine Druckkammer, sondern erstellt Leitlinien, Fortbildungsrichtlinien und Empfehlungen – darunter die beiden Papiere, auf die sich deutsche Taucher am häufigsten berufen.
Was die Gesellschaft ist
Die GTÜM wurde nach der Darstellung der deutschen Wikipedia 1983 gegründet; Gründungspräsident war Klaus Seemann. Sie ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter VR 3148; die Geschäftsstelle liegt an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau am Staffelsee. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften führt die GTÜM als Mitglied seit 1997 und nennt 1.283 Mitglieder. Verbandsorgan ist die Zeitschrift Caisson, die viermal im Jahr erscheint.
Als Zweck nennt die AWMF-Seite die Förderung der Tauch- und Überdruckmedizin, wissenschaftlichen Austausch und Tagungen, die Pflege von Fortbildungsrichtlinien, die unentgeltliche Beratung von Institutionen und Kontakte zu ähnlichen Vereinigungen im In- und Ausland.
Die Leitlinie Tauchunfall
Das für Taucher wichtigste Papier ist die Leitlinie „Tauchunfall“, bei der die GTÜM die Federführung hat. Sie trägt die AWMF-Registernummer 072-001 und wurde nach der deutschen Wikipedia erstmals 2014 erstellt, unter Beteiligung von acht weiteren Fachgesellschaften und Organisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Bei der Jahreszahl der geltenden Fassung gehen die Angaben auseinander, und das sollte man wissen, wenn man zitiert: Die deutsche Wikipedia führt die aktuelle Fassung als S2k-Leitlinie von 2022 mit einer Gültigkeit bis zum 30. November 2027. Veröffentlicht wurde sie 2023 in German Medical Science (GMS 2023;21:Doc01), und die Kurzfassung, die die GTÜM als PDF bereitstellt, trägt im Dateinamen ebenfalls 2023. Gemeint ist dasselbe Dokument; die eine Zahl bezeichnet den Beschluss, die andere die Veröffentlichung.
Praktisch steht in der Kurzfassung das, was am Unfallort zählt: das Vorgehen nach dem ABCDE-Schema, die Sauerstoffgabe, die Lagerung und die tauchmedizinischen Notrufnummern. Wer sie aus dem Gedächtnis zitiert, zitiert falsch – der tauchmedizinische Notruf gehört nachgelesen, nicht erinnert.
Warum „Überdruckmedizin“ im Namen steht
Die zweite Hälfte des Namens meint die hyperbare Medizin, also die Behandlung in der Druckkammer. Sie reicht weit über das Tauchen hinaus, und das lässt sich an der Leitlinienliste der AWMF ablesen: Neben der federführend betreuten Leitlinie zum Tauchunfall ist die GTÜM an drei weiteren beteiligt – zur Diagnostik und Therapie der interstitiellen Cystitis (043-050), zur Lokaltherapie schwerheilender und chronischer Wunden (091-001) und zur Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung (040-012). Für den Taucher ist davon die Rekompression der sichtbare Teil; die Kammern, in denen sie stattfindet, stehen meist in Kliniken, die überwiegend andere Indikationen behandeln.
Tauchtauglichkeit
Gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin gibt die GTÜM die Checkliste Tauchtauglichkeit heraus; die zweite Auflage von 2014 umfasst nach der deutschen Wikipedia 447 Seiten. Auf ihrer Seite zur Tauchtauglichkeit nennt die Gesellschaft die Untersuchungsintervalle: spätestens nach drei Jahren für Taucher zwischen 16 und 39 Jahren, spätestens nach einem Jahr ab 40 Jahren und ebenfalls spätestens nach einem Jahr für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 15 Jahren, bei entsprechender Indikation auch kürzer.
Die Untersuchungsbögen stellt die GTÜM als PDF bereit. Ausstellen dürfen die Zertifikate nach ihrer Angabe alle Ärzte, die sich an die aktuellen Empfehlungen der beiden Gesellschaften halten; eine Online-Datenbank weist Ärzte in Deutschland aus, die die Untersuchung fachkundig durchführen, die ÖGTH führt eine entsprechende Liste für Österreich.
Abgrenzung
Die GTÜM ist kein Tauchsportverband. PADI, SSI, CMAS und der VDST brevetieren, die GTÜM nicht. Sie ist auch kein Notrufdienst und keine Versicherung: Das übernimmt DAN. Was die GTÜM liefert, ist der medizinische Maßstab, auf den sich die anderen beziehen – und an dem sich im Streitfall messen lässt, was als Stand der Wissenschaft gilt.
Hinweis: Dieser Eintrag beschreibt eine Fachgesellschaft und ihre Veröffentlichungen. Er ersetzt weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Beratung. Bei Verdacht auf einen Tauchunfall gilt die Leitlinie, nicht ein Lexikoneintrag.
Quellen
- AWMF: Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. – Gründungsjahr, Mitgliederzahl, AWMF-Mitgliedschaft seit 1997, Zweck, Leitlinien mit Registernummern. Die Seite nennt weder Leitlinienklasse noch Stand; beides steht im AWMF-Leitlinienregister.
- Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (deutsche Wikipedia) – Gründungspräsident, Rechtsform und Registernummer, Geschäftsstelle, Entstehung und Fassungen der Leitlinie Tauchunfall, Checkliste Tauchtauglichkeit, Zeitschrift Caisson. Enzyklopädische Quelle.
- GTÜM: Tauchtauglichkeit – Untersuchungsintervalle nach Altersgruppen, Untersuchungsbögen, Ärztedatenbank.
- S2k-Leitlinie Tauchunfall (GMS 2023;21:Doc01) und Kurzfassung als PDF – die Leitlinie selbst. Die Jahresangaben 2022 und 2023 beziehen sich auf dasselbe Dokument.
