Der Notfallplan ist die vor dem Tauchgang festgelegte Handlungsfolge für den Fall, dass ein Taucher verunglückt: wer was tut, womit, und wen er anruft. Er gehört zur Tauchgangsplanung wie Gasvorrat und Rock Bottom — und er ist kein Papier im Ordner, sondern etwas, das vor dem Einstieg besprochen wird.
Was hineingehört
Tauchbasen veröffentlichen ihre Notfallpläne, und sie gliedern sie bemerkenswert gleichförmig. Ein veröffentlichter Plan einer österreichischen Basis, der sich auf DIN EN 14467 und ISO 24803 beruft, führt sechs Punkte:
- wo die Erste-Hilfe-Ausrüstung liegt — mit Ortsangabe, nicht nur „in der Basis“,
- wo das Sauerstoffgerät steht,
- wo sich die nächste Notrufmöglichkeit befindet,
- welcher Rettungsdienst und welche Druckkammer zuständig sind, mit Rufnummern,
- die tauchmedizinischen Hotlines,
- der Ablauf selbst und die Dokumentation.
Das Muster taugt über die Basis hinaus. Wer privat an einem Baggersee taucht, hat dieselben sechs Fragen zu beantworten — nur fallen die Antworten anders aus, und genau deshalb lohnt es sich, sie vorher zu stellen.
Die Erstmaßnahmen nach der Leitlinie
Der inhaltliche Kern eines jeden Plans ist nicht frei wählbar, sondern steht in der S2k-Leitlinie „Tauchunfall“ der GTÜM. Sie verlangt als Erstes die sofortige Atmung von 100 % Sauerstoff oder, wenn reiner Sauerstoff fehlt, des Atemgases mit dem höchsten verfügbaren Sauerstoffanteil — unabhängig davon, was beim Tauchgang geatmet wurde. Die Sauerstoffgabe wird auch bei Symptomfreiheit mindestens bis zur taucherärztlichen Beratung fortgeführt. Bleiben milde Symptome nach dreißig Minuten bestehen oder kehren sie zurück, sind sie wie schwere Symptome zu behandeln.
Dazu kommt die Flüssigkeitszufuhr: Wer ansprechbar ist und selbst trinken kann, soll einen halben bis einen Liter je Stunde trinken, isotonisch und ohne Kohlensäure, auf keinen Fall Alkohol. Gelagert wird ruhig, bei Bewusstseinsstörung in der Seitenlage, ohne Kopftieflagerung, geschützt vor Auskuhlung und vor Überhitzung. Und eine Maßnahme nennt die Leitlinie ausdrücklich nicht: eine Rekompression im Wasser findet nicht statt.
Die Nummern gehören auf den Plan, nicht ins Gedächtnis
Die Kurzfassung der Leitlinie führt die tauchmedizinischen Notrufnummern auf. Bei allen ist das Kennwort „Tauchunfall“ anzugeben:
- DAN Deutschland und Österreich: 00800 326 668 783 (00800 DAN NOTRUF)
- DAN Schweiz über die REGA: +41 333 333 333, innerhalb der Schweiz 1414
- VDST-Hotline: +49 69 800 88 616
- Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine: +49 431 5409 1441
- Taucherhotline von aqua med: +49 421 240 110-10
- Internationale DAN-Hotline: +39 06 4211 8685 oder 5685
Rufnummern ändern sich. Ein Notfallplan, der ein Jahr alt ist, wird vor der Saison gegen die aktuelle Fassung der Leitlinie abgeglichen — das ist der eine Wartungsschritt, den ein solches Blatt braucht.
Die Reihenfolge der Anrufe
Zuerst die Hotline oder zuerst 112? DAN Europe beantwortet das nach der Schwere: Bei schweren Symptomen ist „unverzüglich der Rettungsdienst (112 in Europa) zu alarmieren“, während gleichzeitig jemand anders Sauerstoff gibt und ein Dritter die Hotline anruft. Bei leichten Symptomen geht der erste Anruf an die Notfallhotline; der Rettungsdienst wird hinzugezogen, wenn ein Transport zur genaueren Abklärung sinnvoll erscheint. Die Begründung ist unaufgeregt: Tauch- und Überdruckmediziner können die örtlichen Einsatzkräfte beraten, die mit Tauchunfällen selten zu tun haben.
Daraus folgt, was auf dem Plan stehen muss: nicht eine Nummer, sondern beide — und die Zuordnung, wer welche wählt. Ein Taucher, der allein am Ufer steht und nacheinander telefoniert, verliert die Zeit, in der der Sauerstoff hätte laufen sollen.
Was am Platz zu klären ist
Als Tauchlehrer gehe ich vor jedem Tauchgang an einem fremden Platz vier Punkte durch, und sie dauern zusammen eine Minute. Wo ist die nächste befahrbare Zufahrt, an der ein Rettungswagen halten kann? Gibt es hier Mobilfunk, und wenn nein, wo fängt er an? Wer bleibt beim Verunglückten, und wer geht dem Rettungsdienst entgegen? Und: Steht der Sauerstoff dort, wo wir aus dem Wasser kommen, oder zweihundert Meter weiter am Auto?
Der vierte Punkt entscheidet am häufigsten darüber, ob ein Plan funktioniert. Ein Sauerstoffkoffer im Kofferraum ist kein Sauerstoff.
Dokumentation
Die Leitlinie verlangt, den Verlauf des Tauchunfalls und alle durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren und die Tauchgangsdaten aus dem Tauchcomputer zu sichern. Alles davon soll beim Verunglückten bleiben und mit ihm weitergehen. Ebenfalls Teil des Plans: Der Tauchpartner wird mit beobachtet — er hat dasselbe Profil getaucht und kann dieselben Symptome entwickeln.
Hinweis: Dieser Eintrag beschreibt, was in einen Notfallplan gehört. Er ersetzt weder eine Erste-Hilfe-Ausbildung noch ärztlichen Rat; im Ernstfall gilt die taucherärztliche Beratung am Telefon.
Quellen
- GTÜM: S2k-Leitlinie Tauchunfall, Kurzfassung (PDF) — Erstmaßnahmen, Sauerstoffgabe, Flüssigkeit, Lagerung, Dokumentation und die tauchmedizinischen Notrufnummern
- Alert Diver (DAN Europe): Sollte ich zuerst DAN oder den Rettungsdienst anrufen? — Reihenfolge der Anrufe nach Schwere der Symptome
- Notfallplan einer Tauchbasis nach DIN EN 14467 / ISO 24803 (PDF) — Gliederung eines veröffentlichten Plans
Zur Quellenlage: Der Normtext von DIN EN 14467 und ISO 24803 liegt dieser Darstellung nicht zugrunde; die sechs Gliederungspunkte stammen aus einem veröffentlichten Plan einer einzelnen Tauchbasis, der sich auf die Norm beruft. Welche Bestandteile die Norm selbst vorschreibt, ergibt sich daraus nicht. Die Notrufnummern sind der Kurzfassung der Leitlinie von 2023 entnommen; vor der Übernahme auf einen eigenen Plan gehören sie gegen die jeweils aktuelle Fassung abgeglichen. Die vier Punkte zur Lage am Tauchplatz sind Tauchlehrererfahrung und stehen in keiner Quelle.
