Ein Sauerstoffkoffer ist ein tragbarer Satz aus Sauerstoffflasche, Druckminderer und Abgabeeinrichtung, mit dem ein Ersthelfer einem verunfallten Taucher unmittelbar nach dem Auftauchen reinen Sauerstoff geben kann. Er gehört an jede Tauchbasis und auf jedes Tauchboot, denn nach der Leitlinie „Tauchunfall“ der GTÜM ist die Sauerstoffgabe die kausale Erstmaßnahme — und sie soll ohne Pause bis zur Druckkammer laufen.
Was im Koffer steckt
Der Aufbau ist bei allen gebräuchlichen Systemen derselbe: eine Druckgasflasche mit medizinischem Sauerstoff, darauf ein Druckminderer, und daran die Abgabeeinrichtung. Gebräuchlich sind 2-, 5- und 10-Liter-Flaschen. Als Abgabeeinrichtung kommen ein Demand-Ventil (ein Lungenautomat für Sauerstoff), ein Konstantflussregler mit Maske und Reservoirbeutel oder ein Beatmungsbeutel mit Reservoir in Frage. Die Druckminderer sind entweder fest auf 4 bis 5 Liter pro Minute eingestellt oder bis 12 bis 15 Liter pro Minute regelbar; einzelne Systeme geben bis 25 oder 30 Liter pro Minute frei.
Warum reiner Sauerstoff, nicht „etwas Sauerstoff“
Die Leitlinie formuliert das als starke Empfehlung: Die kausale Therapie des Tauchunfalls besteht in der Atmung reinen Sauerstoffs, FiO₂ 1,0. Maßgeblich ist die höchste verfügbare Konzentration, unabhängig davon, welches Gas der Taucher unter Wasser geatmet hat. Der Sinn ist der Inertgasgradient: Je weniger Stickstoff in der eingeatmeten Luft steckt, desto stärker fällt der Druckunterschied aus, der die Blasen im Gewebe wieder abbaut. Das ist derselbe Mechanismus, der auch hinter der Sauerstoffdekompression steht.
Demand-Ventil oder Maske mit Reservoir
Diese Wahl entscheidet über zwei Dinge zugleich, über die erreichte Konzentration und über den Vorrat.
Bei ausreichender Eigenatmung führt die Leitlinie eine Rangfolge auf: Atemregler mit Nasenklammer, Demand-Ventil, Masken-CPAP beziehungsweise nichtinvasive Beatmung, nasale High-Flow-Sauerstofftherapie und Kreislaufsystem mit Kohlendioxid-Absorber. Der Reservoirbeutel mit mindestens 15 Litern pro Minute steht dort als Ausweichvariante.
Der Grund ist einfach: Ein Demand-Ventil gibt Gas nur beim Einatmen frei und liefert dabei tatsächlich 100 Prozent. Eine Maske mit Reservoirbeutel erreicht wegen der Leckagen am Maskenrand hohe, aber eben nicht reine Konzentrationen. Weil das Verhältnis von Ein- zu Ausatmung etwa 1:2 beträgt, spart das Demand-Ventil zugleich rund zwei Drittel des Gases, das ein Konstantfluss während der Ausatemphase ins Wasser blasen würde.
Beim bewusstlosen Patienten mit unzureichender Eigenatmung gilt das nicht mehr — dann folgen Atemwegssicherung und Beatmung mit 100 Prozent Sauerstoff nach den allgemeinen Notfallstandards, und dafür braucht es einen Beatmungsbeutel im Koffer.
Wie lange der Vorrat reicht
Eine 2-Liter-Flasche mit 200 bar enthält 400 Liter Sauerstoff. Atmet der Verunglückte 20 Liter pro Minute, reicht das über ein Demand-Ventil rund 20 Minuten. Das ist die Zahl, an der sich die Bevorratung entscheidet, denn die Leitlinie verlangt die Gabe ohne Pause bis zum Erreichen der Behandlungsdruckkammer. Wer von einem Hausriff aus taucht, kommt mit zwei Litern vielleicht bis zum Rettungswagen; wer auf einer Safari drei Stunden von der Kammer entfernt ist, braucht eine größere Flasche, Reserveflaschen oder ein Kreislaufsystem. Als Tauchlehrer rechne ich diese Strecke vor jeder Reise einmal durch — der Koffer an der Wand sagt nichts darüber, ob sein Inhalt zur Entfernung passt.
Was beim Bevorraten schiefgeht
- Technischer statt medizinischer Sauerstoff. Medizinischer Sauerstoff ist in Deutschland ein Arzneimittel; die Verwendung von technischem Sauerstoff am Patienten ist rechtlich unzulässig.
- Fett und Öl. Alle sauerstoffberührten Teile müssen absolut fettfrei sein. Ein normaler Tauch-Lungenautomat wird deshalb nicht für Sauerstoff zweckentfremdet.
- Maske ohne Ausatemventil. Eine undichte oder falsch gewählte Maske führt zur Rückatmung von Kohlendioxid.
- Flaschendruck ungeprüft. Ein Koffer, dessen Manometer seit der letzten Saison niemand angesehen hat, ist kein Sauerstoffvorrat, sondern ein Gepäckstück.
Darf ein Ersthelfer das überhaupt?
Ja. Das Heilpraktikergesetz greift bei ehrenamtlicher Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht, das Arzneimittelgesetz enthält keine Einschränkung für die Anwendung medizinischen Sauerstoffs durch Nichtärzte, und eine strafbare Körperverletzung ist praktisch ausgeschlossen, weil die Gabe nicht invasiv erfolgt. Die S2k-Leitlinie empfiehlt die Sauerstoffgabe durch Ersthelfer ausdrücklich. Diese Einordnung stammt aus einer Fachveröffentlichung des Rettungsmagazins; eine gerichtliche Entscheidung dazu ist darin nicht genannt.
Was daneben noch zählt
Der Koffer ist eine von mehreren Erstmaßnahmen. Die Leitlinie nennt daneben Ruhiglagerung ohne unnötige Bewegung, Seitenlage bei Bewusstseinsstörung, ausdrücklich keine Kopftieflagerung und 0,5 bis 1 Liter Flüssigkeit pro Stunde — präklinisch oral, isotonisch und ohne Kohlensäure. Der weitere Ablauf steht im Eintrag Tauchunfall, die Behandlung selbst unter Druckkammer.
Dieser Eintrag ersetzt keine tauchmedizinische Beratung und keine Ausbildung in Erster Hilfe. Die Notrufnummern der tauchmedizinischen Hotlines stehen in der Kurzfassung der Leitlinie und gehören in den Koffer, nicht ins Gedächtnis.
Quellen
- S2k-Leitlinie „Tauchunfall“ der GTÜM, GMS 2023;21:Doc01 — Empfehlungsgrad, FiO₂ 1,0, Rangfolge der Applikationsformen, 15 Liter pro Minute am Reservoirbeutel, Lagerung, Flüssigkeitsgabe.
- Leitlinie „Tauchunfall“, Kurzfassung (PDF) — Erstmaßnahmen kompakt und die tauchmedizinischen Notrufnummern.
- Swiss Cave Diving, „Zauberstoff Sauerstoff“ (PDF) — Aufbau der Systeme, Flaschengrößen, 400 Liter aus 2 Litern bei 200 bar, Einsparfaktor des Demand-Ventils, Flussraten der gängigen Druckminderer, Fettfreiheit. Fachbeitrag eines Tauchverbands, keine Norm und keine Leitlinie.
- Rettungsmagazin: Sauerstoffgabe durch Laien nach Tauchunfall — die rechtliche Einordnung; Fachzeitschrift, keine Rechtsprechung.
- aqua med: Sauerstoff — offene, halb offene und geschlossene Systeme, Grenzen der Sauerstofftoleranz.
Zur Quellenlage: Die Reichweitenangabe von rund 20 Minuten ist die Rechnung der genannten Fachveröffentlichung und hängt vollständig am angenommenen Atemminutenvolumen. Eine Norm, die den Mindestinhalt eines Sauerstoffkoffers für Tauchbasen festlegt, liegt diesem Eintrag nicht zugrunde.
